Roger Federer zieht mit seiner Familie an den Zürichsee – nach Rapperswil-Jona auf ein Anwesen mit Seeanstoss. Dieser ist privat, einen Uferweg gibt es nicht. Bis jetzt: die Gruppierung «Rives Publiques» fordert, dass ein Weg am Ufer freigelassen werden soll.
Dabei weiss sie das Schweizer Raumplanungsgesetz hinter sich. Dieses schreibt seit 40 Jahren vor, dass «See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden sollen». Trotzdem muss Roger Federer wahrscheinlich nicht befürchten, dass bald Krethi und Plethi an seinem Haus vorüberspazieren. Der Blick in die Berner Gemeinde Hilterfingen zeigt, dass lokale Behörden gerne im Interesse ihrer wohlhabenden Bürger entscheiden.
35-jähriger Rechtsstreit
Das Berner Stimmvolk etwa hat bereits 1983 bestimmt, dass an allen See- und Flussufern ein Weg entlangführen soll. Trotzdem fehlt dieser auf zahlreichen privaten Grundstücken bis jetzt. Meistens endet der gesetzlich verordnete Weg vor den Parzellen zahlungskräftiger Eigentümer, die ihren direkten Seeanstoss auf dem Rechtsweg durch alle Instanzen hindurch verteidigen.
In der Gemeinde Hilterfingen etwa haben Villenbesitzer mit Seeanstoss im Seegarten-Quartier den Uferweg bis heute erfolgreich bekämpft und können die Gemeindebehörden bis heute hinter sich wissen. Seit Februar dieses Jahres sind ihre Rechtsmittel eigentlich erschöpft. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit und einem letztinstanzlichen Gerichtsurteil steht dem Uferweg im Seegarten nun nichts mehr im Weg – theoretisch.
Die Gemeinde ist jetzt zwar verpflichtet, diesen auch auf den Grundstücken der Seeanstösser zu bauen, aber laut Gerhard Beindorff, Gemeindepräsident von Hilterfingen, wird der Weg nicht vor 2026 verwirklicht. «Der Gemeinderat sieht vor, mit der Planung 2021 oder 2020 zu beginnen.»
Das Geld fehlt
Für Beindorff hat der Uferweg nicht erste Priorität, weil ein grosses Schulbauprojekt als wichtiger eingestuft werde. «Bevor wir mit dem Bau beginnen können, müssen wir das Land erwerben und rechnen lassen, was es kostet. Danach müssen wir vor der Gemeindeversammlung einen Kredit beantragen.»
Der Hilterfinger Gemeindepräsident muss auch nicht befürchten, dass ihm die kantonale Aufsichtsbehörde Beine machen wird. Auch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern nimmt an, dass der Uferweg erst gegen Mitte der 2020er-Jahre gebaut wird. Der Grund sind die beschränkten finanziellen Mittel des Kantons, der sich an den Kosten für die Uferwege zu 60 Prozent beteiligen muss.
Rapperswiler Behörden ticken ähnlich
Auch in Rapperswil-Jona schlägt sich Stadtpräsident Martin Stöckling auf die Seite des wohlhabenden Neuzuzügers. Er bezweifelt, «ob das Raumplanungsgesetz eine rechtliche Grundlage für Enteignungen darstellt». Aber auch aus politischer Sicht gebe es keine Dringlichkeit.
«Es ist bei uns kein Thema, weil die Bevölkerung an zahlreichen Stellen problemlos Zugang zum See hat.» Und weiter: «Einen Uferweg entlang der Goldküste auf privaten Grundstücken durchzusetzen, ist ein Ding der Unmöglichkeit.» Roger Federer muss sich also keine Sorgen machen.