Das Szenario ist seit Jahren das gleiche: Hausbesitzer in der Romandie werden von einem talentierten Verkäufer angesprochen, der ihnen eine Wärmepumpe zu einem sehr attraktiven Preis anbietet. Sie leisten dann eine beträchtliche Anzahlung, erhalten dafür aber nichts.
So erging es Catherine Bron und ihrer Tochter Noëlle, die in zwei benachbarten Häusern in der Nähe von Neuenburg leben. Überzeugt von dem Verkäufer A.G.* beschlossen sie, eine Wärmepumpe in ihren Häusern zu installieren. «Er war einb sehr guter Verkäufer mit Antworten auf alle unsere Fragen», erinnert sich Noëlle Bron. Insgesamt zahlten sie mehr als 30’000 Franken an Anzahlungen.
In ihren Dokumenten zum Wärmepumpenkauf tauchen mehrere Firmennamen auf: IAS, Orata, Ecoconseil. Die Mutter erhält Teile einer Wärmepumpe der Marke GREE, die in der Schweiz nicht zugelassen ist, – und sonst nichts. Eineinhalb Jahre später wechselt die Firma IAS den Besitzer, Orata und Ecoconseil antworten nicht. Ihr Geld ist weg, Verkäufer A.G. nicht erreichbar.
Begrenzte Ressourcen der Staatsanwaltschaft?
Dieser Verkäufer ist der gemeinsame Nenner der zahlreichen Aussagen von Betroffenen, die von der Westschweizer RTS-Sendung «A Bon Entendeur» gesammelt wurden – insgesamt rund 20 Fälle aus den Jahren 2022 bis 2024. Die Verluste, die die Hausbesitzer zu beklagen haben, schwanken zwischen 3’000 und 45’000 Franken. In ihrer Verzweiflung haben einige von ihnen eine Gruppe gebildet, um gemeinsam gegen den Verkäufer und die Unternehmen, mit denen er zusammengearbeitet hat, zu klagen.
Carla Huguenin fragte sich bereits im Jahr 2021: «Wie kommt es, dass eine Person trotz vieler Beschwerden, trotz allem, was uns passiert ist, weitermachen kann?» Die Sicherheit ihrer Familie sei zeitweise durch eine falsche Installation der Wärmepumpe gefährdet gewesen, die im Auftrag einer Firma durchgeführt wurde, deren Direktor A. G. war.
Marcel Eggler, ein Rechtsanwalt, dessen Mandanten mehrfach mit A.G. aneinandergeraten sind, beklagt: «Ein Rechtsanwalt hat keine Möglichkeit, zu erfahren, wohin das Geld geflossen ist, solange nicht eine Behörde die Finanzströme dieser Geschichte untersucht.» Deshalb stellt Eggler die Frage, ob die Staatsanwaltschaften aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen überhaupt in der Lage seien, solche Fälle zu bearbeiten.
Ein designierter Staatsanwalt in Genf und im Jura
Nach Informationen von RTS wurden kürzlich zwei Staatsanwälte ernannt: Einer, der einen Teil der im Kanton Genf eingereichten Klagen untersuchen soll, sowie ein weiterer im Kanton Jura.
A.G. sagt gegenüber RTS schriftlich, dass seine Rolle auf die eines unabhängigen Geschäftsmanns beschränkt gewesen sei und er keine Provisionen der Firma IAS erhalten habe. Er betonte auch, dass er sich stets bemüht habe, den Kunden den besten und bedarfsgerechtesten Rat zu geben. A.G. behauptet auch, dass er nicht gewusst habe, dass einige Kunden nicht von IAS beliefert wurden oder dass das gelieferte Material nicht den Erwartungen der Kunden und den geltenden Normen entspreche.
*Aufgrund eines laufenden Strafverfahrens wurde der Verkäufer anonymisiert.