Das Bündner Kantonsgericht hat im Mai 2019 zu Unrecht den Richter Peter Schnyder von einem Erbteilungsverfahren ausgeschlossen. Zu diesem Urteil kam das Bundesgericht. Es hiess die Beschwerde von Schnyder gut.
Gemäss dem am Mittwoch publizierten Bundesgerichtsentscheid fehlte es dem Beschluss des Bündner Kantonsgerichts an einer schlüssigen Begründung. Das Gesamtgericht des Kantonsgerichts habe keine Kompetenz, den Spruchkörper in einem bestimmten, hängigen Verfahren zu ändern.
Erbschaftsprozess führte zur Eskalation
Genau dies hatte das Kantonsgericht im Zusammenhang mit einem Erbteilungsverfahren getan. Es enthob den prozessleitenden Richter seiner Funktion und ersetzte ihn durch die Vizepräsidentin des Kantonsgerichts. Der so abgesetzte Richter Peter Schnyder gelangte mit einer Beschwerde ans Bundesgericht und erhielt dort Recht.
Auf eine zweite Beschwerde des Kantonsrichters trat das Bundesgericht nicht ein, weil sie laut dem ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten Entscheid zu spät eingereicht wurde. In der Beschwerde ging es um die im April 2019 beschlossene Abweisung eines Ausstandsbegehrens des Richters gegen den Gerichtspräsidenten.
Am Kantonsgericht brodelts
Im Bündner Kantonsgericht waren im letzten Jahr personelle Spannungen eskaliert, was zu einer Justizkrise führte. Der Richter Peter Schnyder warf dem Gerichtspräsidenten Norbert Brunner vor, ein Urteil über einen Erbstreit gefälscht zu haben, so dass eine am Prozess unbeteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen erhielt.
Die Staatsanwaltschaft untersucht den Fall. Der Gerichtspräsident reagierte mit einem Antrag auf Amtsenthebung des Richters, der das angebliche Fehlurteil anprangerte. Die Justizkommission des Grossen Rats kam zum Schluss, diesen Richter nicht des Amtes zu entheben, sondern dem Parlament zu beantragen, ihn nicht mehr wiederzuwählen.
Falls für das Parlament
Im vergangenen Juni diskutierte der Grosse Rat mehrere Stunden lang über die aktuelle Situation am Gericht, das in einer Krise steckt. Es kam zum Ausdruck, dass im Rat das Vertrauen ins Kantonsgericht bröckelt und die Sorge um das Vertrauen in die Institution wächst. SVP, SP und BDP übten scharfe Kritik an den Richterinnern und Richtern sowie an Gerichtspräsident Norbert Brunner.
Die Wahlen an das Kantonsgericht, wo sechs Richterinnen und Richter arbeiten, sollen in der August-Session über die Bühne gehen. Ob sie dann tatsächlich stattfinden können, ist noch offen. Mehrere Parteien kündigten an, dieses Wahlgeschäft besonders gründlich unter die Lupe zu nehmen und vorher mit allen Richterinnen und Richtern Gespräche zu führen.