- Der Bund plant in Flumenthal eine Asylunterkunft. Es ist ein so genanntes Ausreisezentrum d. h. ein Ausschaffungszentrum.
- Die Nachbargemeinde Deitingen und mehrere Privatpersonen wehrten sich bis vor Bundesgericht gegen die Baubewilligung für das Asylzentrum auf Flumenthaler Gebiet.
- Das Bundesgericht hat nun entschieden: Deitingen und die Privatpersonen sind nicht einspracheberechtigt.
- Die Gemeinde Flumenthal und der Bund haben sich damit vor Gericht durchgesetzt. Das Asylzentrum kann gebaut werden.
Das Bundesgericht argumentiert in seinem Urteil wie bereits die Vorinstanz, das Solothurner Verwaltungsgericht. Die Gemeinde Deitingen und mehrere Privatpersonen seien nicht berechtigt, Einsprache gegen die Baubewilligung für das Bundesasylzentrum einzulegen.
Gebaut werden soll das Zentrum auf Boden der Gemeinde Flumenthal. Diese hat die Baubewilligung erteilt. Das Gebäude würde aber näher an der Gemeinde Deitingen zu stehen kommen – allerdings zu wenig nahe, als dass es störend wäre, findet das Bundesgericht.
Die Häuser der privaten Einsprecher liegen mehr als 500 Meter vom geplanten Bauplatz entfernt. Dazwischen befindet sich die Autobahn A1 und ein Bach.
Weder die Gemeinde Deitingen noch die anderen Beschwerdeführer konnten laut dem Bundesgericht aufzeigen, inwiefern sie durch das geplante Zentrum mehr beeinträchtigt wären als andere umliegende Gemeinden oder Bewohner.