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Mit diesen Mehrkosten müssen die Solothurner Gemeinden nun rechnen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 30.09.2019. Bild: Keystone
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Fahrkosten der Spitex Das Solothurner Spitex-Urteil könnte Millionen kosten

Ein Gerichtsurteil hat finanzielle Folgen für die Gemeinden: Allein in Rüttenen sind es 12'000 Franken Zusatzaufwand.

Wenn die Spitex-Angestellten zu ihren Klienten fahren, dann müssen die Gemeinden eine Pauschale für die Fahrspesen bezahlen und nicht die Patientinnen und Patienten. So hat das Solothurner Versicherungsgericht kürzlich entschieden. Die Fahrtkosten gehörten nämlich in der Abrechnung zur Pflege, es sei deshalb falsch, wenn Gemeinden die Wegkosten zum Teil auf Patientinnen und Patienten abwälzen, so das Gericht.

Das Urteil bezog sich auf einen konkreten Fall in der Gemeinde Rüttenen. Diese Gemeinde hat nun auf Anfrage von SRF erklärt, dass sie mit 12'000 Franken Mehrkosten pro Jahr rechne durch die Spitex-Fahrkosten. Daraus lässt sich auch ableiten, was das Urteil für andere Gemeinden im Kanton Solothurn bedeuten könnte.

Für Rüttenen mit seinen 1500 Einwohnern seien 12'000 Franken ziemlich viel Geld, erklärt Gemeindepräsident Gilbert Studer auf Anfrage. 40'000 Franken seien ein Steuerprozent.

Mehrkosten in Millionenhöhe?

Wenn man die Mehrkosten in Rüttenen auf den ganzen Kanton hochrechnet, dann ergeben sich daraus Mehrkosten für alle Gemeinden von rund zwei Millionen Franken pro Jahr. Allerdings ist die Hochrechnung ungenau, denn einzelne Gemeinden übernehmen schon heute die Spitex-Fahrkosten. Zudem gibt es nicht in allen Gemeinden gleich viele Pflegefälle.

So oder so: Rüttenens Gemeindepräsident Gilbert Studer hofft auf einen neuen Spitex-Tarif im Kanton Solothurn. Er möchte, dass sich künftig Patientinnen und Patienten doch wieder an den Wegkosten beteiligen müssen, sodass die Gemeinden nicht die gesamten Mehrkosten auf sich nehmen müssen.

Übrigens: Im Kanton Aargau übernehmen die Gemeinden die Wegkosten der Spitex schon lange. Die bisherige Solothurner Praxis stellt eine Ausnahme dar, eine Ausnahme, die rechtlich nicht korrekt war, wie das Versicherungsgericht nun eben entschieden hat.

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