Es war einer der aufwändigsten Wirtschaftsstraffälle, den das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland je verhandelt hat: die 140-Mio.-Pleite Bad Rans. Drei Wochen dauerte der Prozess – ein Jahr die Vorbereitung.
Doch dann stellte sich heraus: Einer der Richter hatte mit seiner Firma geschäftliche Beziehungen zur Genossenschaft Bad Rans. Aus diesem Grund hätte der Richter in den Ausstand treten müssen, befand die St. Galler Anklagekammer in einem Urteil.
Staatsanwaltschaft versuchte Scherbenhaufen zu verhindern
Damit drohte ein Scherbenhaufen bzw. eine Neuauflage des Prozesses.
«Es besteht objektiv die Gefahr der Voreingenommenheit des Richters»
Mit einer Beschwerde beim Bundesgericht versuchte die St. Galler Staatsanwaltschaft, den Scherbenhaufen zu verhindern. Vergebens. Auch das Bundesgericht kommt in seinem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss: «Es besteht objektiv die Gefahr der Voreingenommenheit des Richters».
Fall ist zurück auf Feld 1
Wie aus dem Urteil weiter hervorgeht, pflegte der betroffene Richter eine mehrjährige geschäftliche Beziehung zur Genossenschaft. Die Honorarsumme sei beträchtlich. Ausserdem bezeichnet das Bundesgericht die Aussage des Richters, wonach alle Honorare beglichen seien, als nicht zutreffend. Es gebe noch eine offene Forderung von 5826.60 Franken, die aus einer früheren geschäftlichen Beziehung herrühre.
Für das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ist das der «Super-Gau».
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Der Richter hätte in den Ausstand treten müssen. Das bedeutet: Der Prozess rund um die Immobilienpleite wird neu aufgerollt. Der Fall Bad Rans ist zurück auf Feld 1. Für das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland sei dies der «Super-Gau», sagt Gerichtspräsident Hans Willi, der den Prozess geführt hatte, auf Anfrage.
Überrascht vom Bundesgerichts-Urteil ist Hans Willi nicht. «Wir rechneten uns 50:50-Chancen aus», sagt er. Das Kreisgericht prüfe zurzeit, ob es den Fall überhaupt noch selber behandeln kann oder ihn aus Kapazitätsgründen an ein anderes Gericht abtreten muss.