Auf einer Strasse der Freiämter Zentrumsgemeinde. Der SRF-Reporter befragt Bürgerinnen und Bürger von Wohlen. Die Meinungen zur Amtsenthebung von Walter Dubler durch die Kantonsregierung sind gemacht. Und einhellig.
«Er hat Fehler gemacht, dafür muss er die Konsequenzen tragen», sagt ein Passant. «Er hat auch Gutes getan für die Gemeinde, aber das muss jetzt wohl sein», sagt eine Frau. «Es geschieht im recht, wenn wir so was machen, dann kommen wir sofort dran», sagt eine wütende Stimme aus dem Dorf.
Erleichterung im Gemeindehaus
Erster Stock des Wohler Gemeindehauses. Saal des Gemeinderates. Paul Huwiler sitzt entspannt auf einem Stuhl und sagt ins SRF-Mikrofon:
Ich bin froh, dass nun eine klare Situation entstanden ist.
Damit spricht der Vizeammann die Situation an, mit welcher Wohlen seit November 2015 konfrontiert ist. Damals hat die Kantonsregierung Walter Dubler suspendiert . Damit ist Dubler zwar noch immer gewählter Gemeindeammann von Wohlen, allerdings darf der parteilose Politiker nicht mehr mitreden.
Es bestand jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass der seit 1998 amtierende Dubler wieder zurückkehrt. «Eine gewisse Unsicherheit war vorhanden», gibt Huwiler denn auch zu. Mit der Entlassung von Ammann Walter Dubler hat die Kantonsregierung nun die Situation geklärt.
Wohlen reformiert Gemeindeleitung
Dies ist auch wichtig in Hinblick auf die kommenden Reformen . Diese sehen vor, dass es in Wohlen nur noch fünf statt wie bisher sieben Gemeinderäte hat. Zudem soll der Gemeindeammann weniger Macht haben, indem ein Geschäftsführer das Tagesgeschäft leitet.
Diese Reformen kann die Gemeinde nun umsetzen, ohne dass es auf eine mögliche Konfrontation mit dem Gemeindeamman hinausläuft. Dieser ist ja ab dem 1. März nicht mehr im Amt. Zwar könnte er sich noch vor dem Verwaltungsgericht gegen den Regierungsentscheid wehren, dies hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Walter Dubler war in den Fokus von Kanton und der Justiz geraten, weil er sich zu hohe Pensionskassen-Beitrage hatte zahlen lassen. Zudem habe er Sitzungsgelder nicht wie vorgesehen an die Gemeindekasse abgegeben. Der Prozess wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung ist noch nicht abgeschlossen. Der Fall ist aktuell vor Bundesgericht hängig.