Die neue Gemeindeordnung ist vor allem nach dem Fall des suspendierten Gemeindeammanns Walter Dubler nötig geworden. Er hat sich unter anderem zu hohe Pensionskassenbeiträge auszahlen lassen. Neu wird der Gemeindeammann in Wohlen nicht mehr alle Aufgaben im Tagesgeschäft übernehmen. Es gibt Geschäftsleiter.
Die wichtigsten Änderungen:
- Gemeinderat, die Exekutive, soll künftig nur noch 5 statt wie bisher 7 Mitglieder haben.
- Der Einwohnerrat wird künftig über Einbürgerungen entscheiden.
- Der Einwohnerrat wählt neu die Verwaltungsräte des Energieversorgers IB Wohlen. Ein Antrag im Rat kam durch.
- Dank der neuen Gemeindeordnung können die Aufgaben des Gemeindeammanns per Reglement neu definiert werden.
- Für das Tagesgeschäft kann Wohlen neu Geschäftsleiter vorsehen. Der Gemeindeammann arbeitet dann eher strategisch.
- Der Gemeindeammann arbeitet hauptamtlich mit einem Pensum von 60 bis 80 Prozent.
- Die Einzelheiten der Anstellung müssen vom Einwohnerrat festgelegt werden.
Das Parlament hat am Montag länger diskutiert, vor allem über kleinere Korrekturen. Total gab es rund 30 Änderungsanträge. Der Rat hat mit 30 Ja zu 7 Nein die neue Gemeindeordnung bewilligt. Am 12. Februar entscheidet das Wohler Stimmvolk über die neue Gemeindeordnung. Sie soll per 2018 gelten.