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Fall Villiger Anzeige eingereicht: Luzerner Staatsanwaltschaft wird untersucht

Verdacht auf Begünstigung und Amtsmissbrauch: Zuständiger Staatsanwalt und stellvertretender Oberstaatsanwalt im Visier.

Das Luzerner Kantonsgericht habe am Mittwoch den Antrag auf eine externe Untersuchung genehmigt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage. Er bestätigte damit eine Meldung der Luzerner Zeitung.

Im Oktober war publik geworden, dass der Zuger Sicherheitsdirektor einer Frau ohne Führerausweis ein Auto geliehen hatte und gegen ihn wegen eines Kaufvertrages für das Auto der Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben worden war. Die Luzerner Staatsanwaltschaft führte ein Verfahren, stellte dieses jedoch ein.

Der Fall Villiger

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  • Der Vorwurf: Er soll im Jahr 2017 gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen haben. Das macht das Onlinemagazin «Republik» am Montag, 1. Oktober, publik. Die Ermittlungen der Luzerner Strafverfolgungsbehörden wurden jedoch eingestellt.
  • Villiger wehrt sich gegen eine detaillierte Berichterstattung durch eine superprovisorische Verfügung.
  • Politiker aus anderen Parteien fordern Fakten über den Fall. Villiger selber schweigt und lässt ausrichten, für ihn sei das Verfahren abgeschlossen.
  • Die Luzerner Oberstaatsanwaltschaft wehrt sich gegen Kritik, dass sie das Verfahren gegen Beat Villiger eingestellt hat.
  • Am Wahlsonntag äussert sich Villiger im Sonntagsblick zu den Hintergründen und zu einer ausserehelichen Beziehung mit einer Frau, mit der er ein Kind hat.
  • Am 7. Oktober wurde er mit dem drittbesten Resultat in die Zuger Regierung gewählt. Am 18. Oktober nimmt er die Wahl an.

Um zu klären, wer die Informationen über das Verfahren gegen Villiger an die Medien weitergegeben hat, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet. Diese laufe noch, sagte der Sprecher.

Versuch auf politischer Ebene gescheitert

Am 4. Dezember forderte die SP im Luzerner Kantonsrat mit einem dringlichen Postulat eine externe Untersuchung des Falles. Sie wollte wissen, ob der Zuger Sicherheitsdirektor von der Luzerner Strafverfolgungsbehörde begünstigt worden sei, scheiterte damit im Parlament aber klar.

Zwei Tage später reichte eine Privatperson die Anzeige gegen die Zuständigen ein, worauf die Staatsanwaltschaft die externe Untersuchung in die Wege leitete. Den Vorwürfen gehen der Staatsanwalt Ulrich Weder und der Oberstaatsanwalt Andreas Eckert nach.

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