Das Luzerner Kantonsgericht habe am Mittwoch den Antrag auf eine externe Untersuchung genehmigt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage. Er bestätigte damit eine Meldung der Luzerner Zeitung.
Im Oktober war publik geworden, dass der Zuger Sicherheitsdirektor einer Frau ohne Führerausweis ein Auto geliehen hatte und gegen ihn wegen eines Kaufvertrages für das Auto der Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben worden war. Die Luzerner Staatsanwaltschaft führte ein Verfahren, stellte dieses jedoch ein.
Um zu klären, wer die Informationen über das Verfahren gegen Villiger an die Medien weitergegeben hat, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet. Diese laufe noch, sagte der Sprecher.
Versuch auf politischer Ebene gescheitert
Am 4. Dezember forderte die SP im Luzerner Kantonsrat mit einem dringlichen Postulat eine externe Untersuchung des Falles. Sie wollte wissen, ob der Zuger Sicherheitsdirektor von der Luzerner Strafverfolgungsbehörde begünstigt worden sei, scheiterte damit im Parlament aber klar.
Zwei Tage später reichte eine Privatperson die Anzeige gegen die Zuständigen ein, worauf die Staatsanwaltschaft die externe Untersuchung in die Wege leitete. Den Vorwürfen gehen der Staatsanwalt Ulrich Weder und der Oberstaatsanwalt Andreas Eckert nach.