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AKK sieht keine Notwendigkeit Luzerner Kantonsrat will Fall Villiger nicht untersuchen

Eine externe Untersuchung hätte klären sollen, ob die Luzerner Staatsanwaltschaft im Falles des Zuger Regierungsrates Beat Villiger korrekt gehandelt hat.

Der Kanton Luzern führt keine externe Untersuchung dazu durch, ob die Staatsanwaltschaft im Falle des Zuger Regierungsrats Beat Villiger korrekt gehandelt hat. Eine solche Massnahme sei unangebracht, würde in die Unabhängigkeit der Strafverfolgung eingreifen und die Gewaltentrennung verletzen, befand der Kantonsrat.

Das Parlament lehnte am Dienstag ein dringliches Postulat von David Roth (SP) mit 90 zu 19 Stimmen ab. Unterstützt wurde Roth nur von seiner eigenen Fraktion und der GLP.

Die Gegner des Vorstosses führten nicht nur juristische Argumente gegen das Begehren an, sondern liessen auch verlauten, dass sie Vertrauen in das Funktionieren der Luzerner Behörden hätten. Roth musste sich den Vorwurf gefallen lassen, Propaganda zu betreiben.

Vorwurf der Urkundenfälschung

Der Zuger Sicherheitsdirektor war in die Schlagzeilen geraten, weil er einer Frau ohne Führerausweis ein Auto geliehen hatte. Zudem wurde gegen ihn wegen eines Kaufvertrages für das Auto der Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft führte zwar ein Verfahren, stellte dieses jedoch ein.

Roth begründete sein Postulat damit, dass bei dem Vorgehen der Luzerner Strafverfolgung mehrere Fragen unbeantwortet geblieben seien. Es müsse abgeklärt werden, ob den Vorwürfen der Urkundenfälschung wirklich nachgegangen worden sei und ob die Staatsanwaltschaft den Regierungsrat nicht begünstigt habe.

Alle hätten ein Interesse, dass solch schwere Vorwürfe gegen staatliche Institutionen aus dem Raum geschafft würden, sagte Roth. Unterstützung erhielt Roth von Markus Hess (GLP). Es gebe offene Fragen, und die Bevölkerung sei verunsichert, erklärte er. Das Vertrauen in die Institutionen stehe auf dem Spiel.

AKK sieht keinen Grund zum Eingreifen

Yvonne Hunkeler (CVP) erklärte als Sprecherin der parlamentarischen Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK), die Staatsanwaltschaft habe formell korrekt gehandelt. Die Gegner einer externen Untersuchung wiesen aber auch darauf hin, dass eine nachträgliche Überprüfung eines Einzelfalles ausserhalb des Rechtsmittelverfahrens nicht möglich sei.

Hans Stutz (Grüne) sagte, es wäre systemwidrig, wenn die Politik im Falle Villiger eingreifen würde. Er wies aber darauf hin, dass Anzeigen von Einzelpersonen möglich seien.

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