Dass mehrere Medien bei der Staatsanwaltschaft Luzern Einsicht in Akten zu Beat Villigers Strafverfahren verlangten, habe die Staatsanwaltschaft misstrauisch gemacht.
Mitte Oktober leitete sie deshalb Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung ein, bestätigt Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft, einen Bericht des Onlinemagazins «Zentralplus».
Keine Bedenken wegen Untersuchung
Im Fokus stünden die Verwaltungen von Luzern und Zug. Dass die Staatsanwaltschaft auch gegen sich selber ermittle sei aber nicht problematisch, sagt Kopp auf Nachfrage von SRF News: «Die Untersuchungen gegen Beat Villiger führte die Staatsanwaltschaft in Sursee. Die jetzige Untersuchung führt ein Staatsanwalt aus Luzern, der bisher nichts mit dem Fall zu tun hatte. Daher sind wir der Meinung, dass das eine praktikable Lösung ist.»
Amtsgeheimnisverletzung ist ein Offizialdelikt, das heisst, die Staatsanwaltschaft muss von sich aus eine Untersuchung einleiten.