Falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege: Das wirft der ausserordentliche Staatsanwalt, der vom Kanton Uri eingesetzt wurde, dem verurteilten Auftragsschützen im Fall Ignaz Walker vor. Gegen den Kroaten wurde Anklage vor dem Landgericht Uri erhoben.
Bedingte Freiheitsstrafe gefordert
Staatsanwalt André Graf beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten, wie er am Dienstag einen Bericht der NZZ bestätigte. Die Anklage hatte er am 28. Dezember eingereicht.
Der Auftragsschütze wurde 2012 rechtskräftig verurteilt, 2010 auf die Ex-Frau des Erstfelder Barbetreibers geschossen zu haben. Das Urner Landgericht verhängte gegen ihn achteinhalb Jahre Haft.
Im Gefängnis änderte er seine Aussagen und sagte in der «Rundschau» von SRF, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen.
Fall Walker juristisch abgeschlossen
Der Kanton Uri setzte Graf als ausserordentlichen Staatsanwalt ein, unter anderem um das Verfahren gegen den Auftragsschützen zu prüfen. Graf, der mittlerweile pensioniert ist und auf Ersuchen der Urner Staatsanwaltschaft den Fall noch betreut, sagte, wegen der Aussage bei der Zeugenbefragung hätte man eine Anklage schon früher in Betracht ziehen können. Das werde nun nachgeholt.
Das Bundesgericht bestätigte im Dezember die Verurteilung von Ignaz Walker zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes an seiner damaligen Frau und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Mit dem Bundesgerichtsurteil ist der Fall juristisch abgeschlossen, nicht aber für die Urner Regierung. Sie will die Rolle der Medien und die Kommunikation der Behörden wissenschaftlich untersuchen lassen.