Es ist im Kanton Thurgau ein schon öfters diskutiertes Thema: Kinder kommen in die Primarschule oder in den Kindergarten und sprechen kaum Deutsch. Vor einigen Jahren wollte der Kanton, dass die Schulgemeinden von Eltern Geld verlangen dürfen, wenn deren Kinder zusätzlichen Deutschunterricht benötigen. Doch dieser Bestimmung schob das Bundesgericht einen Riegel.
Neuer Vorschlag
Im neu erschienen «Konzept Frühe Förderung Kanton Thurgau 2020 bis 2024» schlägt der Kanton nun vor, gesetzliche Grundlagen zu schaffen für ein «selektives Obligatorium». Hinter diesem Fachbegriff verbirgt sich die Idee, dass Kinder, die im Vorschulalter, also zwischen 2 und 4, nicht genügend Deutsch können, verpflichtet werden können, eine Spielgruppe zu besuchen, um Deutsch zu lernen.
Der Kanton prüft die Einführung eines selektiven Obligatoriums.
Im Konzept heisst es dazu, dass der Kanton die Massnahme zur Einführung eines selektiven Obligatoriums prüfe. Noch ist aber kein Gesetzestext für eine Vernehmlassung vorhanden. Der Weg zur Massnahme ist also noch weit. Es wird darauf ankommen, ob es dem Kanton gelingt, die politischen Entscheidungsträger - wie das Parlament und die Gemeinden - von der Massnahme des «selektiven Obligatoriums» zu überzeugen.
Viele Fragen noch offen
Vorbilder zu diesem «selektiven Obligatorium» gibt es in Basel Stadt oder in Chur. Man wolle aber eine Variante ausarbeiten, die den Thurgauer Verhältnissen angepasst sei, heisst es beim Kanton. Rückhalt hat man bei Schulgemeinden und Bildungsexperten im Kanton, die bei der Entwicklung des Konzeptes beteiligt waren.
Wir haben festgestellt, dass ungefähr ein Drittel der Kinder in Frauenfeld, die in den Kindergarten kommen, zu wenig gut Deutsch können.
So spricht sich der Präsident der Primar- und Sekundarschulgemeinde Frauenfeld und Kantonsrat der SVP, Andreas Wirth, klar für ein «selektives Obligatorium» aus. Ungeklärt bleiben aber die Fragen: Wer entscheidet, welches Kind in einen Sprachunterricht gehen muss, was kostet dieser Unterricht und wer bezahlt ihn.