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Alkohol hinter dem Steuer Alkoholisiert Auto fahren? Für ein Viertel der Schweizer normal

In der Schweiz scheint das Fahren nach Alkoholkonsum weiter verbreitet zu sein als in anderen europäischen Ländern. Eine Umfrage der Beratungsstelle für Unfallverhütung zeigt jedoch eine Einwicklung: Lenkerinnen und Lenker unter 30 Jahren fahren grundsätzlich seltener alkoholisiert als ältere.

Bei der ESRA-Befragung, der Europäischen Umfrage zur Sicherheitseinstellung der Verkehrsteilnehmer, gaben im Jahr 2023 fast ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer (23 Prozent) an, sich im letzten Monat mindestens einmal nach dem Konsum von Alkohol ans Steuer gesetzt zu haben. Im europäischen Vergleich ist dieser Wert ziemlich hoch. Durchschnittlich gaben in Europa 15 Prozent an, im letzten Monat alkoholisiert gefahren zu sein. Bei wie vielen Personen der Blutalkoholgehalt noch im gesetzlichen Rahmen lag, geht aus der Befragung nicht hervor.

Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab

Das Autofahren mit Alkohol im Blut ist in der Schweiz, anders als in anderen Ländern, bis zu einer Promillegrenze von 0.5 grundsätzlich erlaubt. Für die BFU, die Beratungsstelle für Unfallverhütung, ist jedoch klar: Bereits ein Glas Alkohol kann die Fahrfähigkeit beeinträchtigen.

Man realisiert zwar, dass jemand über die Strasse läuft, aber man ist gar nicht mehr imstande, so schnell zu reagieren, wie wenn man nüchtern wäre.
Autor: Christoph Leibundgut Mediensprecher bei der BFU

«Grundsätzlich ist schon ein Glas Alkohol zu viel», sagt Christoph Leibundgut, Mediensprecher der BFU, im Gespräch mit SRF. Bereits ein Getränk schränke die motorischen und kognitiven Fähigkeiten ein. Die Aufmerksamkeit und das Sehvermögen würden abnehmen, gleichzeitig verlängere sich die Reaktionszeit. «Man realisiert zwar, dass jemand über die Strasse läuft, aber man ist gar nicht mehr imstande, so schnell zu reagieren, wie wenn man nüchtern wäre», beschreibt Leibundgut das Fahren unter Alkoholeinfluss.

Hände am Lenkrad, Person hält Flasche, unscharfer Hintergrund.
Legende: Alkohol hinter dem Steuer gilt als eine der häufigsten Unfallursachen im Strassenverkehr. KESTONE/Christof Schuerpf

Zum Abbau von Alkohol im Körper sagt Christoph Leibundgut: Pro Stunde werde rund 0.1 bis 0.15 Promille abgebaut. Der Abbau von Alkohol lasse sich nicht beschleunigen, «weder mit Kaffee, sauren Gurken, Fondue oder anderen Tipps», so der Mediensprecher.

Alkohol als Unfallursache

Eine 2023 durchgeführte BFU-Erhebung gemeinsam mit 14 Polizeikorps zeigte, dass 0.4 Prozent der Autofahrenden nach dem Konsum von Alkohol eine Blutalkoholkonzentration aufweisen, die den gesetzlichen Grenzwert von 0.5 Promille überschreitet. Nachts stehe jeder siebte Autofahrende unter Alkoholeinfluss.

Das ist laut der BFU problematisch, da Alkohol als Ursache für fast 12 Prozent der Unfälle mit Personenschäden gilt. «Alkohol gehört somit in der Tat zu den häufigsten Ursachen von schweren Verkehrsunfällen», sagt Christoph Leibundgut.

Im vergangenen Jahr seien bei Alkoholunfällen im Strassenverkehr 506 Personen schwer verletzt und 31 getötet worden, so die BFU. Die Situation habe sich in den letzten zehn Jahren nicht verbessert.

Neulenkerregelung zeige Wirkung

Eine «erfreuliche Nachricht» gebe es laut der BFU jedoch. Eine Erhebung habe gezeigt, dass Lenkende unter 30 Jahren grundsätzlich seltener alkoholisiert hinter dem Steuer sitzen als ältere. Das habe auch damit zu tun, dass für Neulenkende ein absolutes Fahrverbot unter Alkoholeinfluss gelte, erklärt Christoph Leibundgut von der BFU. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2014. Die Lenkenden hätten sich daran gewöhnt, nicht alkoholisiert zu fahren.

«Es ist sicher sinnvoll, wenn man gar nicht trinkt, wenn man fährt. Offenbar beherzigen das viele Junge, die es sich aus diesen beiden Probejahren schon gewohnt sind, ohne Alkoholeinfluss zu fahren», so Leibundgut. Dies behalten viele über den Status als Neulenker hinaus bei.

Die Empfehlungen der BFU

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  • Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
  • Als Lenker oder Lenkerin unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
  • Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer nicht trinkt.
  • An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer auch alkoholfreie Getränke anbieten.
  • Personen, die Alkohol konsumiert haben, vom Fahren abhalten.

News Plus, 4.12.2024, 16 Uhr ; 

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