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Graubünden Bundesgericht rügt Bündner Kantonsgericht im Fall Cresta Run

Das Bündner Kantonsgericht hatte Ende Januar den Verantwortlichen der Skeletonbahn Cresta Run wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Wegen «Verletzung elementarer Verfahrensrechte» hebt das Bundesgericht den Schuldspruch vom Januar auf.

2008 kam es zu einem gravierenden Unfall auf dem Cresta Run bei St. Moritz: Ein britischer Soldat prallte gegen einen Holzpfosten und verlor seinen rechten Fuss. Seither ist es ein Hin und Her zwischen den Gerichten. Auch nach acht Jahren ist immer noch ungeklärt, ob jemand am Unfall schuld ist.

Weitere Rüge an die Adresse des Bündner Kantonsgerichts

Das Bundesgericht hat sich bereits zweimal mit dem Fall beschäftigt und ihn wegen Verfahrensmängeln an das Bündner Kantonsgericht zurückgewiesen. 2011 rügten die Bundesrichter die Bündner Kollegen, weil gewisse Fakten nicht korrekt abgeklärt wurden – der Fall müssse nochmals aufgerollt werden.

Im Mai dieses Jahres hob das Bundesgericht ein weiteres Urteil im gleichen Fall auf (siehe Bericht vom 5.2.2016), «wegen Verletzung elementarer Verfahrensrechte». Die Richter kritisieren das schriftliche Verfahren. Das Kantonsgericht habe sich nicht auf rechtliche Fragen beschränkt (wie in der Strafprozessordnung vorgesehen), sondern sich auch zum Hergang selber geäussert, der umstritten ist.

Wenn ein Gericht Beweise würdige, sei ein schriftliches Verfahren nicht mehr möglich, schreibt das Bundesgericht in sinem Urteil vom 25. Mai 2016. Deshalb «erschien eine mündliche Berufungsverhandlung von vornherein zwingend».

Audio
Kantonsgericht muss Fall neu beurteilen (13.07.2016)
01:47 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 47 Sekunden.

Bereits zum dritten Mal liegt nun also der Fall «Cresta Run» beim Bündner Kantonsgericht. Auf Anfrage heisst es dort, der Termin für die mündliche Verhandlung stehe noch nicht fest.

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