- Der Bundesrat will in den Jahren 2022 bis 2025 rund 14 Milliarden Franken für die Landwirtschaft ausgeben.
- Allerdings will die Regierung die minimalen Anforderungen an die Ausbildung für neue Direktzahlungsbezüger etwas erhöhen.
- Neu will der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit sich der Bund an Prämien von Wetterereignisversicherungen finanziell beteiligen kann. Damit will er die Landwirtschaft bei Ernteverlusten, die durch den Klimawandel verursacht werden, besser positionieren.
Effizienz, Wertschöpfung, Umweltschutz und soziale Abfederung. Auf diesen Achsen soll die Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) aufgebaut sein.
Dass auch die hängigen Volksinitiativen zum Trinkwasser und zum Pestizidverbot sowie die kürzlich publizierten Grenzwertüberschreitungen des Fungizids Chlorothalonil einen Einfluss auf den Fahrplan der Vorlage haben, verneinte Parmelin. Er gestand aber gleichzeitig, dass ihm der vergangene Woche veröffentlichte Bericht zur Trinkwasserqualität zu denken gegeben habe.
Die vorgestellten Massnahmen in der künftigen Agrarpolitik seien gerade vor diesem Hintergrund der richtige Weg. Die beiden Initiativen gingen dagegen zu weit. «Es ist viel besser, konkrete Massnahmen zu ergreifen, wie wir es wollen, statt alles zu verbieten», sagte Parmelin mit Verweis auf die Pestizidverbotsinitiative.
Neue Klimaschutzmassnahmen
So nimmt der Bundesrat beispielsweise einen verbindlichen Absenkpfad für die landwirtschaftlichen Nährstoffverluste in die Vorlage hinein. In der Agrarpolitik 22+ wird demnach eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse um mindestens 10 Prozent bis 2025 im Vergleich mit 2015 und um mindestens 20 Prozent bis 2030 gegenüber 2015 festgelegt. Offen ist derzeit noch, was passiert, wenn diese Ziele verfehlt würden.
Zudem will der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit sich der Bund an Prämien von Wetterereignisversicherungen finanziell beteiligen kann. Damit will er die Landwirtschaft bei Ernteverlusten, die durch den Klimawandel verursacht werden, besser positionieren. Es sei kein Transfer von Steuergeldern für Bauernversicherungen vorgesehen, antwortete Parmelin auf eine entsprechende Frage.
Die Regierung will die Vorlage gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf noch etwas entschlacken. So soll auf die vorgeschlagene Mittelverschiebung innerhalb der Milchzulagen, die Einführung eines Betriebsbeitrags und eines zweiteiligen Biodiversitätsfördersystems sowie auf die Revision des Pachtrechts verzichtet werden.
Festhalten will er an seinem Vorschlag, die minimalen Anforderungen an die Ausbildung für neue Direktzahlungsbezüger zu erhöhen. Die konkrete Umsetzung ist noch offen. Allerdings soll die Berufsprüfung nicht als Voraussetzung gelten.