- Das Abtreibungsrecht in Polen steuert auf eine Verschärfung zu.
- Eine bisher geltende Ausnahmeregelung des Abtreibungsverbots wurde für verfassungswidrig erklärt.
Bis anhin waren Schwangerschaftsabbrüche zulässig, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufwies. Dies verstösst nach Ansicht der Richter gegen das in der polnischen Verfassung garantierte Recht auf Leben. Demnach erklärte das Verfassungsgericht in Warschau die Ausnahmeregelung des Abtreibungsverbots für verfassungswidrig.
Mehr als 100 Abgeordnete hatten sich an das höchste polnische Gericht gewandt, weil sie mit der aktuellen Gesetzeslage nicht einverstanden sind. Die meisten stammen aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).
Im Jahr 2019 wurden in Krankenhäusern des stark katholisch geprägten Polens nur etwa 1100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt. Die meisten davon aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen.