- Die Schweiz will ein Treffen der Vertragsparteien der Genfer Konventionen über den Nahost-Konflikt einberufen.
- Die UNO-Generalversammlung hat ihr am Mittwoch in New York ein entsprechendes Mandat erteilt.
Man wolle eine entsprechende Konferenz durchführen, teilte das Eidgenössische Aussendepartement EDA auf dem Kurznachrichtendienst X mit. Diese soll gemäss der Resolution innerhalb von sechs Monaten stattfinden.
Die Achtung des Völkerrechts und der Schutz der Zivilbevölkerung müssten oberste Priorität haben, schrieb das EDA. Im Gazastreifen müsse es einen Waffenstillstand geben, einen sicheren, schnellen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und die Freilassung aller Geiseln.
Die Illegalität der Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel stehe ausser Zweifel. Sie müsse stoppen und es brauche einen «politischen Horizont».
Trotzdem habe sich die Schweiz bei der Abstimmung in der UNO-Generalversammlung der Stimme enthalten. Denn einige Punkte gingen über das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs hinaus: Dazu gehöre die zwölfmonatige Frist für den Rückzug Israels, ohne dass erwähnt werde, wie die Sicherheit Israels gewährleistet werden könne.
Deutliche Mehrheit für Resolution
Diese Frist hatte die UNO-Generalversammlung zuvor mit einer deutlichen Mehrheit von 124 Stimmen gefordert. Neben der Schweiz enthielten sich 42 weitere Staaten. Israel wie auch die USA stimmten mit zwölf weiteren Ländern gegen die Vorlage.
Im Juli hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem von der UNO-Generalversammlung angeforderten Gutachten geurteilt, dass die Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten unrechtmässig sei. Israel sei verpflichtet, die Situation so schnell wie möglich wieder zu beenden.
In den letzten Tagen hatte die Schweiz mitgeteilt, dass sie die mögliche Forderung nach einem Treffen der Vertragsparteien der Genfer Konventionen vertieft prüfe. Sie hatte in der Vergangenheit schon drei Treffen der Vertragsparteien organisiert, die sich mit der Lage im Nahen Osten befassen.
Palästina ergreift Initiative
Die Abstimmung in der Generalversammlung erfolgte auf Antrag des UNO-Menschenrechtsrats in Genf im April dieses Jahres. Dieser hatte dem Gremium empfohlen, von der Schweiz die Einberufung des Treffens der Vertragsparteien zu verlangen.
Palästina ergriff daraufhin die Initiative und schlug der Generalversammlung zum ersten Mal einen Textentwurf vor. Diese Möglichkeit haben die besetzten palästinensischen Gebiete von der UNO-Generalversammlung im letzten Mai erhalten, obwohl sie aufgrund des Vetos der USA im Sicherheitsrat noch immer kein Mitglied der Vereinten Nationen sind.
Israel ist verärgert
Die Resolution vom Mittwoch verlangt ausserdem, dass die Generalversammlung eine internationale Konferenz über die Umsetzung der UNO-Resolutionen zu dem Konflikt und der Zwei-Staaten-Lösung organisiert. Israel reagierte verärgert auf den Beschluss. Das sei diplomatischer Terrorismus, sagte der israelische UNO-Botschafter.
Vor der Verabschiedung des Textes hatten mehrere Dutzend unabhängige UNO-Experten die Staaten aufgefordert, sich an das Gutachten des IGH zu halten. Die Länder sollen alle politischen und wirtschaftlichen Beziehungen überprüfen, die die Besatzung unterstützen würden. Die Experten forderten auch ein Waffenembargo und Sanktionen gegen Einzelpersonen oder Unternehmen, die die israelische Präsenz in den palästinensischen Gebieten unterstützen.