- Im Pariser Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs hat die französische Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlich gefällten Urteile beantragt.
- Deutlich tiefer sollen dagegen die Geldstrafen ausfallen.
- Nach dem ersten Prozess betrug die Forderung 4.5 Milliarden Euro. Die gesamte Strafe beträgt nun 3 Milliarden Euro.
Am Tatbestand hat sich auch im Berufungsprozess wenig geändert: Der UBS wird vorgeworfen, französische Kunden dazu angestiftet zu haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt habe, um dort reiche Kunden anzuwerben, wie die Nachrichtenagentur AFP vom Prozess am Montag berichtet.
Neues Gesetz könnte Busse reduzieren
Der Grossbank könnte die Zeit in die Hände spielen: denn seit kurzem wird in Frankreich qualifizierter Steuerbetrug nicht mehr so schwer gebüsst. Als Berechnungsgrundlage gelten neu nicht mehr die inkriminierten Vermögen, sondern nur die tatsächlich hinterzogenen Steuern.
Damit müsste die UBS im Pariser Steuerhinterziehungsfall deutlich weniger bezahlen als zunächst verfügt. Die gesamte Strafe beträgt nun 3 Milliarden Euro. Im Prozess von 2019 war die Bank zu einer Strafe von 3.7 Milliarden Euro und 800 Millionen Schadenersatz – also total 4.5 Milliarden – verurteilt worden.
Die UBS selber nimmt zu den Entwicklungen am Pariser Gericht nicht Stellung, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP mitteilte. Der Prozess dauert noch bis am morgigen Mittwoch. Bis ein Urteil gefällt wird, könnten aber noch Wochen oder Monate vergehen.