- Yoko Ono, die Witwe von John Lennon, ist mit vollem Recht die Eigentümerin einer Uhr, die sie John Lennon zwei Monate vor seiner Ermordung geschenkt hatte.
- Das Bundesgericht hat den Rekurs eines Sammlers gegen einen Entscheid der Genfer Justiz 2023 abgewiesen.
- Der Sammler hatte die Uhr vor zehn Jahren in Deutschland erworben.
Für das Bundesgericht steht es ausser Zweifel, dass Yoko Ono als Witwe des Ex-Beatles nach dessen Ermordung am 8. Dezember 1980 die Erbin der Uhr ist.
Die Genfer Justiz hatte in ihrem Urteil festgestellt, dass die Uhr von einem ehemaligen Chauffeur Yoko Onos gestohlen worden war. Es gebe keinen Hinweis, dass Yoko Ono dem Chauffeur einen solch persönlichen Gegenstand ihres Ehemanns geschenkt haben könnte.
Da die Uhr gestohlen worden war, habe sich der Sammler nicht rechtmässig in ihren Besitz bringen können, urteilte das Bundesgericht. Gemäss dem im konkreten Fall anwendbaren deutschen Recht spiele auch der gute Glaube des Käufers keine Rolle, hiess es weiter.