- Rechtzeitig vor der Sommersaison haben sich die EU-Länder und das EU-Parlament auf Details eines europaweiten Zertifikats zum Nachweis von Corona-Impfungen, -Tests und überstandenen Covid-19-Erkrankungen geeinigt.
- Damit wird das Reisen in Europa ohne zusätzliche Tests möglich – sofern man im Besitz eines solchen Zertifikats ist.
- Ab dem 1. Juli soll das Zertifikat prinzipiell im Einsatz sein, doch die einzelnen Länder entscheiden selber über den genauen Zeitpunkt der Einführung in ihrem Land.
Bis zuletzt war darüber gestritten worden, in welchem Mass EU-Länder Reiseerleichterungen und Restriktionen selbst bestimmen können. Der Kompromiss sieht nun vor, dass nicht in die Hoheit der Mitgliedsstaaten eingegriffen wird, aber zusätzliche Beschränkungen wie etwa Quarantäne für negativ Getestete, Geimpfte oder Geheilte nur eingeführt werden sollen, wenn es etwa die Infektionslage erfordert.
Länder führen Zertifikat autonom ein
Noch ist unklar, wann genau das europäische Zertifikat in den einzelnen Ländern eingeführt werden soll.
Aus dem Deutschen Gesundheitsministerium hiess es noch am Anfang der Woche, man gehe aktuell davon aus, ein elektronischer Impfnachweis könne «in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals», also bis spätestens zum 30. Juni, bereitgestellt werden.
In vielen Ländern ist es bereits jetzt schon möglich einzureisen, ohne in Quarantäne zu müssen. In Griechenland etwa muss lediglich eine abgeschlossene Impfung oder ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test vorgewiesen werden.
Für die Einreise nach Österreich entfällt für die Deutschen seit Mittwoch die Quarantänepflicht, allerdings muss zumindest ein Test mit negativem Ergebnis gemacht worden sein. Auch in Italien besteht keine Pflicht zur Isolation mehr – die Behörden verlangen aber weiterhin ein negatives Corona-Testergebnis bei Ankunft.
Zertifikat kommt auch in der Schweiz
In der Schweiz hat der Bundesrat am Mittwoch an seiner Medienkonferenz den Einsatz des geplanten Covid-Zertifikats konkretisiert. Das Zertifikat soll ab dem 7. Juni erhältlich und international kompatibel sein. Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll am 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen.
Der Bundesrat hat auch festgelegt, wo das Zertifikat zum Tragen kommt und wo nicht. Im grünen Bereich ist das Zertifikat ausgeschlossen. Gemeint sind zum Beispiel private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz und Schulen.
Im orangen Bereich ist das Zertifikat freiwillig und verhindert Schliessungen. Es handelt sich zum Beispiel um Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe. Im roten Bereich ermöglicht das Zertifikat Öffnungen. Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken ist der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen.