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BR Berset erklärt die Grundprinzipien des Covid-Zertifikats (fr.)
Aus News-Clip vom 19.05.2021.
abspielen. Laufzeit 40 Sekunden.

Leben mit dem Coronavirus So soll das Covid-Zertifikat genutzt werden

Der Bundesrat hat definiert, wo ein Covid-Zertifikat Vorteile verschaffen soll und wo nicht.

An seiner Medienkonferenz hat der Bundesrat heute den Einsatz des geplanten Covid-Zertifikats konkretisiert. Das Zertifikat soll ab dem 7. Juni erhältlich sein. Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll am 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen.

Wo das Zertifikat zum Tragen kommt und wo nicht:

  • Im grünen Bereich ist das Zertifikat ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Gemeint sind zum Beispiel private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz und Schulen.
  • Im orangen Bereich ist das Zertifikat freiwillig und verhindert Schliessungen. Es handelt sich zum Beispiel um Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder den Besuch von Spitälern und Heimen. Verschlechtert sich die epidemiologische Lage, kommen die Zertifikate allerdings zum Einsatz.
  • Im roten Bereich ermöglicht das Zertifikat Öffnungen. Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken ist der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass viele Staaten ein Zertifikat bei der Einreise verlangen werden.

Orange: Zertifikat freiwillig angewendet

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In orangen Bereich, in dem es um Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen geht, soll zudem das Zertifikat auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden. So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni der Bevölkerung zur Verfügung stehen, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen.

Die Arbeiten schreiten planmässig voran. Der Quellcode wird offengelegt. Mit dem Zertifikat setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes um, das in der Frühjahrssession 2021 eine neue Bestimmung in das Covid-19-Gesetz aufgenommen hat (Art. 6a).

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BAG lanciert neue Impf-Kampagne
Aus Tagesschau vom 18.05.2021.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 34 Sekunden.

Langer Weg zum «Corona-Pass»

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Wenige Wochen vor dem geplanten Start eines europaweit gültigen Covid-Impfzertifikats im Juni streiten Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten noch über die Details.

Streitpunkte sind unter anderem die Aufhebung der Quarantänepflicht oder die zugelassenen Impfstoffe für den sogenannten Corona-Pass. Das Zertifikat soll ein fälschungssicherer Nachweis für eine Corona-Impfung, einen frischen Test oder eine überstandene Covid-Erkrankung sein.

Angesichts dieser vielen, offenen Fragen ist der Zeitplan Juni wohl eher unwahrscheinlich, meint dazu SRF-Korrespondent Michael Rauchenstein.

15 SRF 1, 19.05.2021, 15 Uhr ; 

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