An seiner Medienkonferenz hat der Bundesrat heute den Einsatz des geplanten Covid-Zertifikats konkretisiert. Das Zertifikat soll ab dem 7. Juni erhältlich sein. Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll am 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen.
Wo das Zertifikat zum Tragen kommt und wo nicht:
- Im grünen Bereich ist das Zertifikat ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Gemeint sind zum Beispiel private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz und Schulen.
- Im orangen Bereich ist das Zertifikat freiwillig und verhindert Schliessungen. Es handelt sich zum Beispiel um Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder den Besuch von Spitälern und Heimen. Verschlechtert sich die epidemiologische Lage, kommen die Zertifikate allerdings zum Einsatz.
- Im roten Bereich ermöglicht das Zertifikat Öffnungen. Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken ist der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass viele Staaten ein Zertifikat bei der Einreise verlangen werden.
Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni der Bevölkerung zur Verfügung stehen, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen.
Die Arbeiten schreiten planmässig voran. Der Quellcode wird offengelegt. Mit dem Zertifikat setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes um, das in der Frühjahrssession 2021 eine neue Bestimmung in das Covid-19-Gesetz aufgenommen hat (Art. 6a).