«Ein Albtraum!» So beschreibt Guillermo Federico Ibarrola die sechs Tage, die er im Gefängnis verbracht hat. Das Gesichtserkennungssystem an einem Bahnhof in Buenos Aires hatte in ihm einen gesuchten Straftäter erkannt.
Dabei war es ein Namensvetter, der einen Raubüberfall begangen hatte. «Jemand hatte wohl aus Versehen meine ID-Nummer ins System eingegeben statt der des Gesuchten», erklärt Ibarrola. «So ein Fehler kann ein Leben zerstören.» Von der Justiz bekam er einen Kaffee zum Mitnehmen und ein Busbillett nach Hause.
Die Stadt Buenos Aires setzt auf Gesichtserkennung, 75 Prozent der Stadtfläche sind videoüberwacht. Schon wenige Monate nach der Installation des Systems im Jahr 2019 verkündete die Regierung, dass fast 1700 gesuchte Straftäter gefasst worden seien.
Werden Einzelne gezielt überwacht?
Doch Datenschützer verklagten die Stadt aufgrund von Fällen wie dem von Guillermo Ibarrola. Und der Richter Andrés Gallardo begann nachzuforschen. Bald ging es um mehr als um die irrtümlichen Verhaftungen. Die IT-Spezialisten, die die Server des Sicherheitsministeriums durchforsteten, kamen zu einem unerhörten Verdacht: Wurde die Gesichtserkennung zur Überwachung Einzelner genutzt?
«40’000 gesuchte Straftäter dürfen mit der Gesichtserkennung gesucht werden, aber die Stadt hatte zehn Millionen Mal Daten vom nationalen Personenregister angefordert», sagt Richter Gallardo, «darunter auch von bekannten Persönlichkeiten».
225 Mal wurden die Daten von Vizepräsidentin Cristina Kirchner abgefragt. 75 Mal die von Präsident Alberto Fernández. Auf der Liste standen auch Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivistinnen und Journalistinnen. «Was passierte mit diesen Daten? Auf Basis welches Abkommens wurden sie angefordert?» fragt Richter Gallardo.
Minister: Datenabfragen sind rechtens
Der argentinische Sicherheitsminister Marcelo D'Alessandro entgegnet: Für alle Datenabfragen gebe es eine Erklärung. Viele seien simple Identitätsprüfungen, wie sie Behörden tagtäglich vornehmen, etwa bei einem Gerichtsverfahren oder bei einer Covid-Impfung.
«Wenn Sie ein Festival oder ein Fussballstadion betreten, haben wir das Programm ‹Sichere Tribüne›, damit keine Straftäter hineinkommen. Niemand, wirklich niemand, wird ohne richterliche Anweisung per Gesichtserkennung gesucht.» Die Daten von gesuchten Straftätern würden automatisch ins Gesichtserkennungssystem geladen, niemand könne manuell auf die Suchliste gesetzt werden.
Richter: Meist fehlt eine Rechtsgrundlage
Dem widerspricht der Bericht der IT-Spezialisten der Polizei, der SRF vorliegt. Dieser zeigt, dass das System manipulierbar ist: «Die biometrischen Daten von 15’459 Personen wurden in die Datenbank des Gesichtserkennungssystems geladen, ohne dass ein Ersuchen der Justiz vorlag. Das heisst, ohne Rechtsgrundlage», sagt Richter Andrés Gallardo.
«Manuelle Uploads geben Systemnutzern die Möglichkeit, einzelne Personen, also auch Sie oder mich, zu kontrollieren. Wann verlassen wir das Haus, wann sind wir zurück?», sagt Gallardo. Auch bemängeln die IT-Spezialisten anonyme Profile von Systemadministratoren: Eine Nachverfolgung, wer was gelöscht oder hochgeladen hat, ist so unmöglich.
Die Abgeordnete Victoria Montenegro sitzt in der Kontrollkommission, die die Gesichtserkennung überprüfen soll. Doch die Regierung blockiere: «Wie soll ich kontrollieren, wenn die Regierung uns nicht informiert? Die Kontrollkommission, die nach dem Skandal um die Millionen von Daten eingesetzt worden ist, hat nicht ein einziges Mal getagt.»
Politikerin: Sicherheit – nicht um jeden Preis
Die Oppositionsabgeordnete lehnt die Technologie nicht grundsätzlich ab: «Wenn wir eine gute Regulierung für die Gesichtserkennung finden können, kann sie hilfreich sein bei der Suche nach gefährlichen Straftätern. Aber nicht um jeden Preis.»
Es ist eine Frage, die Parlamente überall auf der Welt beschäftigt: Wie kann die Gesichtserkennung angemessen reguliert werden? Der Fall Buenos Aires zeigt klar: Eine gute Gesetzgebung genügt nicht. Es braucht funktionierende Kontrollen. Sonst kann die Gesichtserkennung zu einem gefährlichen Überwachungsinstrument werden.
In Buenos Aires ist das System zurzeit abgeschaltet. Grund ist eine richterliche Entscheidung. Richter Andrés Gallardo wurde der Fall Mitte vergangenen Jahres entzogen, wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung und Befangenheit. Eine andere Richterin übernahm den Fall, aber sie behielt das Verbot vorerst aufrecht. Der Fall liegt nun bei der nächsthöheren gerichtlichen Instanz. Die Stadt Buenos Aires kämpft darum, das System wieder in Betrieb zu nehmen.