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Juncker: «Das Parlament wäre gut beraten, der Lösung zuzustimmen»
Aus News-Clip vom 02.07.2019.
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Der Weg ins wichtigste EU-Amt Infografik: So wird das Kommissionspräsidium bestellt

Noch nie war das EU-Kommissionspräsidium so umkämpft wie nach dieser Europawahl. Weil die grossen Volksparteien ihre gemeinsame Mehrheit im Europäischen Parlament verloren haben, wurde die Besetzung des Vorsitzes im Exekutivorgan der Europäischen Union zu einem Personalpoker.

In der Vergangenheit war klar: Das Kommissionspräsidium steht der grössten Fraktion im EU-Parlament zu. So zog sich der Sozialdemokrat Martin Schulz vor fünf Jahren bereits in der Nacht nach der Europawahl zurück und sicherte dem EVP-Spitzenkandidaten Jean-Claude Juncker die Unterstützung zu.

Wer Nachfolger oder Nachfolgerin von Jean-Claude Juncker werden will, braucht eine doppelte Mehrheit, um den Job zu bekommen: Erst müssen ihn die Staats- und Regierungschefs vorschlagen – das ist heute im Fall von Ursula von der Leyen geschehen. Nun muss noch das EU-Parlament zustimmen.

Das wichtigste Amt der EU

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Der Kommissionspräsident leitet das Exekutivorgan der EU, die Europäische Kommission. Diese besteht aus 28 Kommissaren aus allen Mitgliedsstaaten. Das Kollegium ist politisch unabhängig und für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften sowie die Umsetzung von Beschlüssen von Rat und Parlament zuständig.

Der Ratspräsident benennt die einzelnen Kommissare unter Berücksichtigung der Vorschläge aus den EU-Ländern und lässt sie von den Staats- und Regierungschefs im EU-Rat bestätigen. Er entwirft die politischen Leitlinien der Kommission, leitet deren Treffen sowie die Arbeit zur Umsetzung der EU-Ziele. Das Amt gilt als wichtigstes innerhalb der EU.

Das EU-Parlament muss den vorgeschlagenen Kandidaten laut Artikel 17 des EU-Vertrags dann «mit der Mehrheit seiner Mitglieder» wählen. Dies sind bei 751 Parlamentariern mindestens 376 Abgeordnete.

Wird der Kandidat abgelehnt, müssen die Staats- und Regierungschefs dem Parlament «innerhalb eines Monats» einen neuen Kandidaten vorschlagen. Danach stimmen die Abgeordneten erneut ab. Auch hier ist eine Mehrheit der Mandate im Parlament nötig.

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