Die bisher in Deutschland regierende Ampelkoalition (SPD, FDP, Grüne) ist zerbrochen. Kanzler Olaf Scholz hat im Streit um den Haushalt Finanzminister Christian Lindner (FDP) entlassen. Nun will Scholz dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Danach sollen Neuwahlen stattfinden. Die Termine im Überblick.
1. Vertrauensfrage stellen
Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des deutschen Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Das will Olaf Scholz tun, wie er zeitgleich mit der Entlassung Lindners ankündigte.
Um die Vertrauensfrage stellen zu können, muss er mindestens 48 Stunden vorher einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters aus Koalitionskreisen soll die Abstimmung am 16. Dezember stattfinden. Das hiesse, Kanzler Olaf Scholz müsste den Antrag spätestens am 14. Dezember stellen. Laut dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Phoenix will Scholz den Antrag bereits am 11. Dezember einreichen.
2. Bundestag auflösen
Nach einer verlorenen Vertrauensfrage kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen, erklärt die deutsche Tagesschau. Daraufhin kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen – muss er aber nicht. Um dies zu entscheiden, hat er nach der Abstimmung im Bundestag 21 Tage Zeit . Falls er die Auflösung ablehnt, würde es bei einer Minderheitsregierung bleiben. Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, kommt es zu Neuwahlen.
3. Neu wählen
Innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages muss die Neuwahl stattfinden. Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 geeinigt. Der Termin sei auch mit den Grünen abgestimmt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Am Ende entscheidet aber Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, berichtet die deutsche Tagesschau.