Das Europaparlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf ein verbindliches Regelwerk für den Einsatz von künstlicher Intelligenz geeinigt. Es sei historisch, was die EU da verabschiedet habe, hiess es. Von einer weltweiten Premiere sprach Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. EU-Korrespondent Charles Liebherr ordnet die Tragweite des KI-Gesetzes ein.
Wie will die EU künstliche Intelligenz regulieren?
Je nachdem, wie risikoreich Anwendungen von künstlicher Intelligenz sind, werden sie künftig strenger oder weniger streng reguliert. In der Europäischen Union verboten werden etwa Anwendungen, die Menschen nach sozialen Profilen erfassen, nach Rasse, nach Religionszugehörigkeit, auch nach politischen Präferenzen. Überall, wo Grundrechte tangiert würden, da soll der Einsatz von KI verboten sein oder dann stark eingeschränkt werden.
Am anderen Ende der Skala sind etwa Sprachübersetzungsdienste, wie wir sie heute ja schon kennen. Diese werden im Gesetz als unproblematisch bezeichnet und sie müssen einfach als solche zu erkennen sein.
Zweiter Ansatz: Unternehmen, Behörden, die KI einsetzen, müssen ihre Datenmodelle künftig gegenüber Aufsichtsbehörden transparent machen.
Was waren die Knackpunkte in den Verhandlungen?
Ein gutes Beispiel ist die Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum. Diese soll grundsätzlich verboten sein. Gesichtserkennung wird als eine Hochrisikoanwendung betrachtet. Die EU-Staaten konnten aber gegenüber dem EU-Parlament Ausnahmen durchsetzen. Für militärische Zwecke, zum Beispiel, können KI-Anwendungen eingesetzt werden. Oder auch für die Fahndung von besonders gefährlichen Straftaten wie Terrorismus, Menschenhandel, Kindesentführungen etc. Da dürfte die Polizei auf entsprechende KI-Programme zugreifen.
Biometrische Daten in KI-Modellen gaben am meisten zu reden in den Verhandlungen, weil damit auch ethische Fragen verbunden sind.
KI entwickelt sich schnell weiter. Wie will die EU dem begegnen?
Mit der Grundidee, das Gesetz nämlich so aufzubauen, dass es nicht bestimmte Anwendungen reguliert, sondern diese in Risikoklassen einteilt. Das erlaubt es, neue Entwicklungen zu erfassen, die wir heute noch gar nicht kennen. Eine zentrale Rolle kommt da den neu zu schaffenden Aufsichtsbehörden in den EU-Staaten und auch bei der EU-Kommission zu. Diese sollen im ständigen Kontakt mit Forschenden und auch mit KI-Unternehmen stehen und so laufend auf neue Entwicklungen reagieren können.
Hat der Beschluss der EU Signalwirkung?
Weil es das erste Gesetz ist, das im Bereich KI geschaffen wurde, wird es in jedem Fall eine Signalwirkung haben. Weil die EU auch ein sehr bedeutender Markt ist, werden sich alle KI-Unternehmen an diesem neuen Standard orientieren müssen.
Eine andere Frage ist es, ob die Signalwirkung in jedem Fall positiv ist. In den Augen gewisser Wirtschaftsverbände geht die EU zu schnell und zu restriktiv vor. Da setzt die Kritik an: dass die EU, mit diesem Gesetz, Innovationen in Europa eher behindert als fördert. Niemand kann das aktuell mit Gewissheit sagen.
Klar ist: Die EU hat jetzt einmal eine Vorgabe gemacht; aber wir stehen erst ganz am Anfang dieser technologischen Entwicklung und das gilt auch für den rechtlichen Rahmen. Auch dieser wird sich international erst noch etablieren und weiter entwickeln müssen.