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EU-Parlament sagt Ja zum neuen Urheberrecht
Aus Tagesschau vom 26.03.2019.
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Ende des freien Internets? EU-Parlament stimmt für Reform des Urheberrechts

  • Bis zuletzt war unklar gewesen, ob eine Mehrheit für eine Erneuerung des 20 Jahre alten Urheberrechts zustande kommen würde.
  • Auch der besonders kontrovers diskutierte Artikel, der Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht nimmt, fand in Strassburg eine Mehrheit unter den Abgeordneten.
  • Jetzt müssen noch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.

Warum diese Reform? Ziel war, die Rechtsprechung digitalen Geschäftsmodellen anzupassen und dafür zu sorgen, dass Verlage, Radiostationen und Künstler angemessen entschädigt werden.

Was stand zur Abstimmung? Vor allem zwei Punkte hatten zuletzt die Gemüter erhitzt. Kapitel 11 dreht sich um die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts, das dafür sorgen soll, dass Online-Plattformen für die Verwendung von bereits veröffentlichten Online-Artikeln zahlen müssen.

Welche Anbieter sind betroffen? Vor allem Internetriesen wie Google mit seiner Video-Plattform YouTube oder Netzwerke wie Facebook. Startups sind ausgenommen. Dies gilt für Firmen, die jünger als drei Jahre alt sind, einen Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Besucher pro Monat haben.

Wie klar war das Resultat? 348 Abgeordnete stimmten für die Reform, 274 dagegen. Auch der besonders kontrovers diskutierte Artikel 13 fand eine Mehrheit unter den Abgeordneten.

Was besagt der umstrittene Artikel 13? Er beschäftigt sich damit, dass Online-Plattformen wie die Google-Tochter YouTube, Instagram von Facebook und GitHub Gebühren an Künstler und andere Rechteinhaber zahlen sollen, wenn sie deren Songs oder Videos verbreiten. Um dies zu überblicken, müssen laut den Anbietern umstrittene Upload-Filter eingesetzt werden – also Software, die beim Hochladen direkt prüft, ob es dabei zu Verstössen kommt. Übrigens: Mittlerweile ist daraus Artikel 17 geworden.

Werden sogenannte Uploadfilter Pflicht? Nein. Angesichts der zu überprüfenden Datenmengen dürften sie aber kaum zu verhindern sein. Sie sollen urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Audiodateien schon beim Hochladen blockieren. Einige Plattformen nutzen schon jetzt Filter, müssen diese nun aber deutlich ausweiten.

Ist das freie Internet in Gefahr? Kritiker sehen den Anfang vom Ende des freien Internets und warnen vor Zensur. Sie befürchten, dass die Uploadfilter auch vollkommen legale Inhalte blockieren könnten. Das EU-Parlament räumt ein, dass der Vorwurf berechtigt sein kann. Deshalb sind auch Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen, mit denen sich Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschungen oder Sperrungen wehren könnten.

Junge Frau mit Kleber auf dem Mund. Darauf steht Artikel 13. Sie macht ein Selfie.
Legende: Im Fokus der Proteste gegen das neue EU-Urheberrecht ist der Artikel 13, der Plattformbetreiber haftbar macht, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke auf ihren Seiten zugänglich machen. Keystone

Was ist mit Memes und GIFs? Laut dem EU-Parlament sind EU-Staaten durch die Reform verpflichtet, das kostenlose Hochladen «von Teilen von Werken zu schützen. Namentlich von solchen zum Zitieren, zur Äusserung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen» Dies umfasse auch Memes und bewegte Bilder im GIF-Format. Gemäss den Kritikern wird ein satirischer und kreativer Umgang mit Texten, Bildern und Audiodateien behindert – etwa bei Internet-Memes, bei denen Netzinhalte satirisch verändert und verbreitet werden.

Plakat. Darauf steht: Kein meme ist illegal.
Legende: Kritiker befürchten, dass ein satirischer Umgang mit Texten und Bildern – wie dies mit Memes geschieht – nicht mehr möglich wäre. Keystone

Wann tritt die Reform bei Annahme in Kraft? Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Einigung noch definitiv bestätigen, das soll voraussichtlich am 9. April. Dann muss die Richtlinie von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen – also bis 2021.

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EU-Parlament sagt JA zu neuem Urheberrecht
aus Echo der Zeit vom 26.03.2019. Bild: Reuters
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