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Endgültiger Entscheid vertagt Assange kann gegen Auslieferung in die USA in Berufung gehen

  • Wikileaks-Gründer Julian Assange kann gegen seine mögliche Auslieferung in die USA in Berufung gehen.
  • Damit dürfte der juristische Streit um Assanges Auslieferung vom höchsten britischen Gericht entschieden werden.
  • Im Dezember hatte ein anderes Gericht entschieden, Assange könne ausgeliefert werden.
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Archiv: Wikileaks-Gründer bleibt in Haft
Aus Tagesschau vom 06.01.2021.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 7 Sekunden.

Der High Court in London folgt damit der Argumentation von Assanges Anwälten. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.

Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

Screenshot der Wikileaks-Website mit eine Porträt von Assange.
Legende: Der gebürtige Australier hat sich zum Ziel gesetzt, geheimgehaltene Dokumente allgemein verfügbar zu machen. Er gründete 2006 die Enthüllungsplattform Wikileaks. Keystone / Archiv

Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft. Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen.

SRF 4 News, 24.1.22, 12:30 Uhr ; 

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