- Der Attentäter von Christchurch in Neuseeland muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis.
- Ein Richter verurteilte den 29-jährigen Rechtsextremisten aus Australien zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung.
- Der Mann tötete 51 Menschen und verletzte Dutzende weitere muslimische Gläubige.
Mit dem Urteil nach einer viertägigen Anhörung ist eineinhalb Jahre nach den Anschlägen auf zwei Moscheen eines der dunkelsten Kapitel in der jüngeren Geschichte Neuseelands abgeschlossen – zumindest juristisch. Denn viele Betroffene werden das Massaker nie vergessen.
Weder Emotionen noch Empathie
«Sie waren motiviert von einem grundsätzlichen Hass auf Menschen, von denen Sie glauben, dass sie anders sind als Sie selbst. (...) Sie stellen ein grosses Risiko für die öffentliche Sicherheit dar», sagte Richter Cameron Mander vor der Verkündung des Strafmasses. Der Angeklagte verfolgte die Ausführungen des Richters ohne sichtbare Emotion.
Staatsanwalt Mark Zarifeh hatte ebenfalls auf lebenslange Haft ohne Bewährung plädiert. Ein solches Strafmass hat es in Neuseeland bisher noch nie gegeben. Zarifeh betonte, die Anschläge seien «ein schmerzhafter und erschütternder Moment in der neuseeländischen Geschichte». Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter erklärten, dem Angeklagten fehle es völlig an Empathie.
Manche Opfer leiden bis heute
Der 29-Jährige hatte im März 2019 zwei Moscheen in Neuseeland angegriffen und 51 Menschen getötet. 50 weitere wurden teilweise lebensgefährlich verletzt. Das minutiös geplante Massaker übertrug der Täter per Helmkamera ins Internet.
Das Verbrechen gilt als das verheerendste in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaats. Viele Überlebende leiden bis heute unter den Folgen, sind arbeitsunfähig oder müssen mit starken Schmerzen leben. Nach der Tat verschärfte die Regierung die Waffengesetze.
Der Mann hatte nach der Tat zunächst auf nicht schuldig plädiert, sich aber im März plötzlich doch in allen Anklagepunkten schuldig bekannt. Deshalb entfiel eine Hauptverhandlung. Ihm wurden 51 Morde, 40 versuchte Morde und Terrorismus zur Last gelegt. Der Extremist ist der erste Angeklagte, der unter dem Gesetz gegen Terrorismus («Terrorism Suppression Act») von 2002 verurteilt wurde.
Urteil akzeptiert
Er hatte zuvor darauf verzichtet, sich noch selbst vor Gericht zu äussern. Die Ankündigung räumte monatelange Befürchtungen aus, der Angeklagte könnte den Gerichtssaal zur Selbstdarstellung und als Plattform zur Verbreitung seiner rechtsextremistischen Ansichten nutzen. Ein Pflichtanwalt verlas stattdessen eine kurze Erklärung, in der es hiess, der Angeklagte widersetze sich nicht einem lebenslangen Urteil ohne Bewährung.
Mehrere Dutzend Betroffene waren während der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Hunderte weitere verfolgten sie per Livestream. Auf dem Dach des High Court in Christchurch waren Scharfschützen positioniert, das Sicherheitsaufgebot war riesig.
In den vergangenen Tagen hatten mehr als 80 Überlebende und Hinterbliebene vor Gericht Erklärungen abgegeben. In emotionalen Stellungnahmen wandten sie sich oft direkt an den Täter. Viele hatten den Richter eindringlich gebeten, den Attentäter für immer einzusperren.