- Der Online-Händler Amazon hat nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert.
- Zu diesem Schluss kommt das EU-Gericht und kippt damit einen Entscheid der EU-Kommission. Diese hatte verlangt, dass Amazon rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachzahlen soll.
- Die Kommission habe nicht ausreichend nachweisen können, dass Amazon zu Unrecht von Steuervorteilen profitiert habe, so das Gericht.
Brüssel habe nicht nachweisen können, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre, teilte ein Sprecher mit.
Brüssel wird wohl in Berufung gehen
Die Anordnung im Fall Amazon hatte die EU-Kommission 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt habe, um es an sich zu binden. Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben.
Dass die EU-Kommission das Urteil akzeptieren wird, gilt als unwahrscheinlich. Die Kommission reagierte auch postwendend und teilte mit, sie behalte sich einen Einspruch gegen das Urteil des EU-Gerichts zu Steuervorteilen für den Online-Händler Amazon vor. «Wir werden das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche weitere Schritte nachdenken», erklärte die für Wettbewerbsfragen zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager in Brüssel. Steuervorteile, die nur ausgewählten multinationalen Unternehmen gewährt würden, schädigten den fairen Wettbewerb in der EU. «Alle Unternehmen sollten ihren gerechten Steueranteil zahlen», sagt Vestager.
Vor dem Europäischen Gerichtshof wehrt sich die Brüsseler Behörde bereits gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, vom iPhone-Hersteller Apple bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern. Auch im Fall Amazon hat sie ein Einspruchsrecht.