Was ist noch möglich in den Sommerferien, die im Schatten von Corona stehen? Die EU-Kommission hat heute den Lockerung-Fahrplan vorgestellt, der auf etwas abwechslungsreichere Reiseziele als Balkonien und Sofambique hoffen lässt.
Wir sind alle dafür zuständig, dass wir in diesem Sommer sicher reisen können.
«Natürlich sollte absolut niemand reisen, wenn er sich krank fühlt», sagt EU-Kommissarin Margrethe Vestager an der Pressekonferenz. «Wir sind alle dafür zuständig, dass wir in diesem Sommer sicher reisen können.» Mit den vorgestellten Massnahmen möchte die EU ermöglichen, dass ein sicherer Sommertourismus möglich sei. Denn es würden auch Millionen Jobs am Tourismus hängen.
Der Fahrplan für das Reisen in Europa sieht folgende Punkte vor:
Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen: Die Kommission will mit gemeinsamen Kriterien für die schrittweise Wiederaufnahme des Tourismus sorgen. Diese gelten auch für die Entwicklung von Gesundheitsprotokollen für Hotels und andere Unterbringungen, um die Gesundheit von Gästen und Angestellten zu schützen.
Zu diesen Kriterien gehören epidemiologische Beweise, ausreichende Kapazitäten des Gesundheitssystems, Überwachungs-, Kontroll- und Testkapazitäten sowie die Ermittlung von Kontaktpersonen. Durch die Richtlinien werde es möglich, sich sicher in Hotels, Campingplätzen, Bed&Breakfasts oder anderen Ferienunterkünften aufzuhalten, in Restaurants, Bars und Cafés zu essen und zu trinken und Strände und andere Freizeitbereiche im Freien aufzusuchen.
Bewegungsfreiheit und Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen: Freizügigkeit und grenzüberschreitende Reisen sind der Schlüssel zum Tourismus. Pauschale Einschränkungen der Freizügigkeit sollen in der EU darum durch gezieltere Massnahmen und flexibles Eingreifen ersetzt werden.
Die Schweizer Grenze zu Deutschland, Frankreich und Österreich soll voraussichtlich ab dem 15. Juni wieder offen sein. Die Grenze zu Italien bleibe laut Bundesrat vorerst zu.
Wiederherstellung der Verkehrsdienste: In der gesamten EU sollen die Verkehrsdienste bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit von Angestellten und Fahrgästen langsam hochgefahren werden. Dabei gelten Leitlinien wie die Einhaltung der Distanz, Kontaktvermeidung zu Angestellten, unterschiedliche Warteräume und Limitierung der Plätze falls nötig.
Für Flugreisen rät die EU-Kommission in Zeiten der Corona-Pandemie zu einer Schutzmaskenpflicht. Mit den Nachbarländern werde ebenfalls an gemeinsamen Fahrplänen für den sicheren Verkehr gearbeitet.
Grenzüberschreitende Tracing-Apps: Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mit Unterstützung der Kommission auf Leitlinien geeinigt, um die grenzüberschreitende Interoperabilität von Tracing-Anwendungen zu gewährleisten. Dadurch sollen die Touristen bei Reisen innerhalb der EU vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus gewarnt werden können.
Reise-Gutscheine sollen attraktiver werden: Nach den EU-Vorschriften haben Reisende das Recht, zwischen Gutscheinen oder einer Barerstattung für stornierte Transporttickets (Flugzeug, Zug, Bus und Fähren) oder Pauschalreisen zu wählen. Die Empfehlung der Kommission bekräftigt dieses Recht, zielt aber gleichzeitig darauf ab, dass Gutscheine eine attraktivere Alternative zur Erstattung von stornierten Reisen werden. Zum Beispiel sollen Gutscheine gegen eine Insolvenz des Ausstellers geschützt sein, mindestens 12 Monaten gültig sein und nach höchstens einem Jahr zurückerstattet werden können, wenn sie nicht eingelöst werden.