- Die deutsche Regierung stellt den von der Flut besonders betroffenen Firmen Hilfe in Aussicht.
- Neben den bereits beschlossenen Geldern sollen betroffene Unternehmen bis in den Herbst hinein vor Konkursen geschützt werden.
- Die Überschwemmungen im Juli gelten als Jahrhundertflut. Mindestens 180 Menschen verloren ihr Leben.
Unternehmen, die durch die verheerenden Überschwemmungen im Juli in Schieflage geraten, sollen bis Ende Oktober nicht Insolvenz anmelden müssen. Die Regierung billigte dazu eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, wie das Justizministerium mitteilte.
«Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben», erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. Der Bundestag muss die Änderungen aber noch beschliessen.
Insidern zufolge wird dafür eine Sondersitzung erwogen, womöglich schon in der nächsten Woche, damit Firmen schnell Klarheit haben. Die Antragspflicht solle für betroffene Betriebe rückwirkend vom 10. Juli bis Ende Oktober ausgesetzt werden. Die Not in den betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern sei gross nach den Schäden, die das Wasser angerichtet hat. «Es ist allerdings Voraussetzung, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens darauf beruht», sagte Lambrecht.
Der Wiederaufbau kostet Milliarden
Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat die Bundesregierung in der Coronakrise gute Erfahrungen gemacht. Eine Pleitewelle blieb bisher aus. Auch nach dem Hochwasser an Elbe und Oder im Jahr 2002 hatte die Bundesregierung regional die Antragspflicht ausgesetzt.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte am Dienstag im Hochwassergebiet Schleiden-Gemünd gesagt, der Wiederaufbau werde wohl weit mehr als sechs Milliarden Euro verschlingen. Diesen Betrag habe die Flutkatastrophe 2013 gekostet, so der SPD-Kanzlerkandidat.