- Der ehemalige US-Präsident Trump muss seine Steuerunterlagen an einen Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses herausgeben.
- Das hat ein Bundesberufungsgericht entschieden und bestätigt damit ein früheres Urteil. Dieses ist allerdings immer noch nicht rechtskräftig.
- In einer anderen Angelegenheit hatte die Bundespolizei FBI am Dienstag Trumps Anwesen in Florida durchsucht.
In den USA wächst der Druck auf Ex-Präsident Donald Trump. Nach der Razzia in seinem Luxusanwesen in Florida wegen des Verdachts der Entwendung von Regierungsdokumenten entschied am Dienstag ein Berufungsgericht, Trump müsse seine Steuerunterlagen dem Ausschuss Ways and Means des Repräsentantenhauses offenlegen.
Die Richter befanden, die Forderungen des Ausschusses verstiessen nicht gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und gegen die Verfassung.
«Wir erwarten, dass wir die angeforderten Steuererklärungen und Prüfungsunterlagen sofort erhalten», twitterte das Gremium nach dem Richterspruch. Ein für Trump arbeitender Rechtsanwalt wollte sich zunächst nicht zu der Frage äussern, ob der Ex-Präsident Berufung vor dem obersten Gericht der USA (Supreme Court) einlegen wird.
Der Ausschuss hatte 2019 gegen den Republikaner geklagt, um die Offenlegung der Steuererklärungen zu erzwingen.
Trump war der erste Präsident seit 40 Jahren, der seine Steuererklärungen nicht veröffentlichte, da er Einzelheiten seines Vermögens und Aktivitäten seines Familienunternehmens «Trump Organization» nicht offenbaren wollte. Trump hatte argumentiert, der demokratisch dominierte Ausschuss wolle aus politischen Motiven seine Steuerunterlagen einsehen.