- Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärt eine geplante Wahlrechtsreform teilweise für verfassungswidrig.
- Durch die Wahlrechtsreform hätte die Grösse des Bundestags stark reduziert werden sollen.
- Im Zentrum stand dabei die Eintrittshürde für den Bundestag von fünf Prozent.
- Gegen die Revision der Ampel-Koalition geklagt hatten CDU/CSU, die Bayerische Staatsregierung sowie die Linken.
Das deutsche Verfassungsgericht betrachtet eine geplante Fünf-Prozent-Hürde in Kombination mit der Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel als verfassungswidrig. Keine Beanstandung führt das Urteil bezüglich der ebenfalls geplanten Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese Regelungen hatten zuletzt dazu geführt, dass der aktuelle Bundestag auf 733 Sitze aufgebläht wurde.
Erfolg für CSU und Bayern
Mit einem solchen Urteil waren die Klagen von CDU/CSU, der Linken sowie der Bayerischen Staatsregierung überwiegend erfolgreich. Die Ampel-Koalition hatte 2023 eine Wahlrechtsreform beschlossen, die eine Verkleinerung des Parlaments auf 630 Abgeordnete vorsah.
Die sogenannte Grundmandatsklausel, wonach mindestens drei Direktmandate einer Partei den Weg in den Bundestag ebnen, fiel im neuen Gesetz weg. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde dagegen beibehalten. Schon in der Verhandlung war die Abschaffung der Grundmandatsklausel bei gleichzeitiger Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde von den Richtern kritisch hinterfragt worden.
Überhang- und Ausgleichsmandate wurden mit der Reform ebenfalls abgeschafft. Ab der Bundestagswahl 2025 sollte jede Partei nur noch mit so vielen Abgeordneten in den Bundestag einziehen, wie es ihrem Zweitstimmen-Anteil entspricht.