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Gang vor den EuGH Ungarn und Polen klagen gegen EU-Rechtsstaats-Mechanismus

  • Verstösst ein EU-Land gegen die Rechtsstaatlichkeit, kann es dafür geahndet werden – es bekommt dann weniger Geld aus dem EU-Haushalt.
  • Gegen diesen Mechanismus klagen nun Polen und Ungarn.

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EU: Rechtsstaatsmechanismus soll in Kraft treten
aus Echo der Zeit vom 10.12.2020. Bild: Keystone
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Die beiden Länder wollen mit juristischen Mitteln mögliche Sanktionen der Europäischen Union wegen Verstössen gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verhindern. Polen reichte Klage gegen den sogenannten Rechtsstaats-Mechanismus ein, wie die Regierung mitteilte. Ungarn werde dies ebenfalls noch diese Woche tun, kündigte der Bürochef des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban in Budapest an.

Vorwürfe wegen Einflussnahme auf Gerichte

Polen und Ungarn wollten beim EU-Haushaltsgipfel im vergangenen Dezember den Rechtsstaats-Mechanismus verhindern, scheiterten aber an den übrigen EU-Ländern. Damals wurde beschlossen, den Rechtsstaats-Mechanismus einzuführen. Allerdings soll er erst wirksam werden, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) über seine Rechtmässigkeit entschieden hat. Gipfel-Teilnehmer rechneten mit einer Entscheidung des Gerichts 2022.

Polen und Ungarn werden seit langem mit Vorwürfen konfrontiert, ihre Rechtssysteme dem Willen der Regierung unterzuordnen. Erst Anfang März hatte der EuGH einem polnischen Richter recht gegeben, der eine Entscheidung des Landesjustizrats anfechten wollte. Das Gremium spielt eine entscheidende Rolle bei der Besetzung frei gewordener Richterstellen.

Kritiker werfen dem Landesjustizrat vor, nicht mehr unabhängig zu sein, sondern unter dem Einfluss der regierenden nationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit PiS zu stehen.

SRF 4 News, 11.03.2021, 15 Uhr ; 

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