- Die Niederlande dürfen am Amsterdamer Flughafen Schiphol die Zahl der Starts und Landungen reduzieren.
- In einem Berufungsverfahren erklärte ein Gericht in Amsterdam eine entsprechende Anordnung der Regierung für rechtmässig.
- Es hob damit eine gegenteilige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts auf, vor dem Fluggesellschaften gegen die Einschränkungen geklagt hatten.
Die Regierung hatte zuvor entschieden, dass der europäische Grossflughafen die Zahl der Flüge von jetzt maximal 500'000 im Jahr ab November auf 460'000 Flüge reduzieren müsse, um Lärm und den Ausstoss von Kohlendioxid zu verringern. Im kommenden Jahr sollte die Obergrenze von 440'000 Flüge gelten.
Wie das Gericht in Amsterdam urteilte, verstösst die Regierung mit dieser Anordnung weder gegen nationales noch gegen europäisches Recht. Beendet werde mit der Anordnung ausserdem ein seit 2015 praktiziertes Verfahren, mit dem mehr Flüge geduldet werden als aus Lärmschutzgründen eigentlich erlaubt sind. Die Fluggesellschaften hätten kein Recht auf eine Fortsetzung dieser illegalen Situation.
Gericht stützt Haltung der Anwohner
Die Fluggesellschaft KLM hatte mit vier weiteren Unternehmen gegen eine Einschränkung der Zahl der Flüge geklagt. Sie hatten angeführt, die Regierung habe keine Alternativen geprüft. Die Unternehmen waren davon überzeugt, dass sie Lärm und CO₂-Ausstoss auch bei gleichbleibender Flugzahl verringern könnten.
Mit Blick auf die Interessenabwägung erklärte das Gericht, dass es den Belangen der Anwohnerinnen und Anwohner erhebliches Gewicht beimesse. Die Sorge der Fluggesellschaften vor schwerwiegenden Schäden sowie die Belange des Flughafens und der Passagiere könnten diese nicht aufwiegen.