- Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen ist in einem Prozess um das Verbreiten von Gräuelfotos der Terrormiliz Islamischer Staat freigesprochen worden.
- Die Veröffentlichung habe einen informativen Zweck gehabt, sei Teil eines politischen Protestes und trage zur öffentlichen Debatte bei, heisst es im Urteil eines Gerichts in Nanterre.
- Die Publikation zu kriminalisieren sei angesichts des Kontextes ein unverhältnismässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Die Vorsitzende der rechten Partei Rassemblement National (ehemals Front National) hatte Ende 2015 über Twitter mehrere Bilder von Opfern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verbreitet.
Die französische Justiz leitete daraufhin Ermittlungen ein. Die Verbreitung von Bildern mit Gewaltdarstellungen, die die Menschenwürde verletzen, ist in Frankreich eine Straftat. Wenn das Risiko besteht, dass Minderjährige diese Bilder sehen, kann sie mit einer Haftstrafe und einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Geldstrafe gefordert.
Gericht: Keine Verharmlosung von Gewalt
Das Gericht betonte nun in seinem Urteil, dass Le Pen die Bilder kurz nach den Terroranschlägen von 2015 in Paris auf die Konzerthalle Bataclan, Cafés und das Fussballstadion Stade de France veröffentlicht und damit auf eine politische Kontroverse reagiert habe. Sie habe Gewalt nicht in einem günstigen Licht dargestellt oder verharmlost. Die Art und Weise wie die Bilder veröffentlicht worden seien, habe keinen bekehrenden Charakter.
Le Pen hatte damals erklärt, mit der Veröffentlichung auf eine TV-Sendung reagiert zu haben, in der aus ihrer Sicht eine Parallele zwischen ihrer damaligen Partei Front National und dem IS gezogen worden war. Zu Prozessbeginn prangerte sie einen «politischen Prozess» an und pochte auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Der rechte Politiker Gilbert Collard, der auch ein Gewaltbild veröffentlicht hatte, wurde ebenfalls freigesprochen.