Welche Kantone hat Deutschland neu als Risikogebiete eingestuft? Das deutsche Auswärtige Amt hat neben Genf und der Waadt neu acht weitere Kantone auf die Liste der Risikogebiete gesetzt. Neu gelten auch die Kantone Freiburg, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Schwyz, Uri, Zürich und Zug als Risikogebiete. Somit stehen insgesamt zehn Schweizer Kantone auf der Liste.
Ab wann gilt die neue Regelung? Die aktualisierte deutsche Liste der Risikogebiete gilt ab Samstag, 0:00 Uhr. Eine ganze Reihe von Ländern stehen ebenfalls neu darauf.
Welche Massnahmen erwarten Schweizerinnen und Schweizer aus Risikogebieten, die nach Deutschland reisen? Deutschland spricht eine Reisewarnung für die betroffenen Kantone aus. Die Grenzen zur Schweiz bleiben aber offen. Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet zwar kein Reiseverbot, soll aber eine möglichst grosse abschreckende Wirkung auf Touristen haben. Welche Folgen das für die Reisenden konkret hat, bestimmen die einzelnen deutschen Bundesländer und Landkreise.
Gilt eine Quarantänepflicht? In Deutschland müssen Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für 14 Tage in Quarantäne. Auf eine Quarantäne kann in den meisten Bundesländern verzichtet werden, wenn bei der Einreise ein negativer PCR-Test vorgewiesen wird, der höchstens 48 Stunden vorher durchgeführt worden ist. Tests in der Schweiz sind gültig.
Kann die Quarantäne verkürzt werden? Personen in Quarantäne können sich durch einen negativen Test davon vorzeitig befreien lassen. Ab dem 8. November gilt eine neue Regel: Die Quarantäne dauert dann nur noch 10 Tage. Dafür wird sie erst nach 5 Tagen durch einen negativen Test verkürzt werden können. Diese Änderung hat die deutsche Regierung beschlossen. Wie sie die einzelnen Bundesländer im Detail umsetzen, ist noch offen.
Welche Regeln gelten für Grenzgänger? In den für Schweizer Grenzgänger relevanten Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern gibt es zurzeit Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Nicht in Quarantäne müssen beruflich notwendige Einreisende (z.B. Berufspendler, Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Werkleistungs- sowie Dienstleistungserbringer) und Personen, die sich nur kurzzeitig (weniger als 48 Stunden) im Risikogebiet aufgehalten haben (Auspendler). Auch Verheiratete oder Partner einer festen Beziehung sind von der Quarantänepflicht befreit, ebenso, wenn medizinisch notwendige Behandlungen vorgenommen werden müssen.
Können Einkaufstouristen aus Risiko-Kantonen weiterhin shoppen? Grundsätzlich können Einkaufstouristen die Grenzen überqueren. Allerdings gilt für Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben – ausser, sie können einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen.
Nach welchen Kriterien richtet sich Deutschland bei den Risikogebieten? Es geht laut Auswärtigem Amt um Gebiete, in denen ein ausgewiesenes erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten und Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100'000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten oder Regionen, die diesen Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.