- Das Londoner High Court soll entscheiden, ob Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA ausgeliefert wird oder sich weiter dagegen wehren darf.
- Der Entscheid der Richter verzögert sich. Laut Nachrichtenagenturen kommt es frühestens im März zum Urteil.
- Das Berufungsverfahren wäre Assanges letzte Chance, sich vor einem britischen Gericht gegen seine Abschiebung zu wehren.
Die US-Regierung will dem Australier in den USA wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.
Letzter Versuch für Berufungsverfahren
Zwei Richter des Obersten Gerichtshofs erklärten, dass sie sich nach der zweitägigen Anhörung Zeit nehmen würden, um ihr Urteil zu überdenken. Assanges Anwälte argumentierten, dass eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten eine «eklatante Verweigerung der Gerechtigkeit» bedeuten würde.
Assanges Anwälte baten den Obersten Gerichtshof, ihm ein neues Berufungsverfahren zu gewähren – sein letzter Versuch, sich gegen eine Abschiebung in die USA zu wehren. Seit fünf Jahren sitzt der Wikileaks-Gründer in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis.
Die Anwälte der USA, wo Assange wegen Spionage angeklagt ist, sagten, er habe unschuldige Leben in Gefahr gebracht und sei mit seinem Versuch, geheime US-Regierungsdokumente zu beschaffen, zu stehlen und wahllos zu veröffentlichen, über den Journalismus hinausgegangen.