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Wegen Nazi-Parole AfD-Politiker Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt

  • Das Landgericht in Halle hat den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro (rund 12'750 Franken) verurteilt.
  • Angeklagt war er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. 
  • In zwei Reden soll er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.
  • Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Konkret geht es um die SA-Parole «Alles für Deutschland!». Höcke soll sie einmal in Merseburg (Sachsen-Anhalt) verwendet haben. Vor Beginn des Prozesses hatte der frühere Geschichtslehrer erklärt, er habe nicht gewusst, worum es sich bei der Losung handele.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10'000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen.

Mann im Anzug blickt Polizisten an.
Legende: Björn Höcke im Gerichtssaal in Halle am 14. Mai 2024. Keystone/EPA/SEAN GALLUP/POOL

Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Bei der Landtagswahl am 1. September will der 52-Jährige als Spitzenkandidat der AfD Thüringen antreten. Direkte Folgen dafür gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.

Offenbar nicht das letzte Mal vor Gericht

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole «Alles für Deutschland» noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil «Alles für» selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, «Deutschland» zu rufen.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.

Video
Zweite Instanz: AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens
Aus Tagesschau vom 13.05.2024.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 34 Sekunden.

SRF 4 News, 14.05.2024, 20 Uhr ; 

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