Die EU betont den Willen zu einer engen Partnerschaft mit den Briten, will ihnen als künftigem Drittland aber auf keinen Fall die gleichen Rechte wie einem Mitgliedsstaat einräumen.
Eine Vereinbarung soll es nur als Gesamtpaket geben, nicht über einzelne Punkte. Verhandlungen einzelner Mitgliedsstaaten mit den Briten werden ausgeschlossen.
Das gilt für den Austritt, für Gespräche über das künftige Verhältnis und mögliche Übergangsregelungen.
Verhandlungsphasen
Die erste Phase soll möglichst viel Klarheit schaffen – für Bürger, Unternehmen, Beteiligte und internationale Partner. Zudem soll Grossbritannien in dieser Phase aus allen Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats herausgelöst werden.
Erst wenn genügend Fortschritte zu den Austrittsmodalitäten gemacht sind, kommt das künftige Verhältnis EU/Grossbritannien zur Sprache.
Soweit nötig und möglich kann es Übergangsregelungen geben.
Die Frist für die Austrittsvereinbarung endet am 29. März 2019.
Vereinbarung über einen geordneten Austritt
Erste Priorität haben Garantien für EU-Bürger in Grossbritannien und Briten in der EU. Dazu gehört das Recht, nach fünf Jahren des legalen Aufenthalts eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Auch für Unternehmen soll gegenseitige Rechtssicherheit entstehen.
Eine einzige finanzielle Regelung soll sicherstellen, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich sämtliche Verpflichtungen aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft erfüllen.
Flexible und fantasievolle Regelungen sollen die Grenze zwischen Irland und Nordirland durchlässig halten – ohne EU-Recht zu verletzen.
Die Frage britischer Militärbasen auf Zypern soll geregelt werden.
Die Briten sollen alle ihre internationalen Verpflichtungen aus ihrer Zeit als EU-Mitglied einhalten.
Fragen der Sicherheit und Strafverfolgung müssen geregelt werden.
Vereinbarungen sollen den Wegzug der EU-Agenturen und anderer europäischer Einrichtungen aus Grossbritannien vereinfachen.
Für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof muss eine Regelung gefunden werden – auch für künftige Prozesse über Fälle aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft.
Die Austrittsvereinbarung soll einen Rechtsweg und Mittel zur Schlichtung von Streitfällen vorsehen.
Vorläufige Gespräche über das künftige Verhältnis
Das künftige Verhältnis zwischen der EU und Grossbritannien soll eng sein und mehr als nur Handel umfassen.
Die EU ist bereit, an einem Handelsabkommen zu arbeiten.
Ein Freihandelsabkommen muss fairen Wettbewerb sicherstellen und unter anderem Steuer-, Sozial- und Umweltdumping ausschliessen.
Finanzielle Stabilität in der EU, ihre Regeln und Standards müssen erhalten bleiben.
Die EU ist bereit, auch über den Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität sowie Felder wie Sicherheit, Verteidigung und Aussenpolitik zu sprechen.
Die künftige Partnerschaft muss Mechanismen zur Durchsetzung der Abmachungen und zur Streitschlichtung enthalten.
Alle künftigen Vereinbarungen schliessen Gibraltar nur ein, wenn Spanien und Grossbritannien ihnen zustimmen.
Prinzip der aufrichtigen Zusammenarbeit
Bis zum Austritt bleibt Grossbritannien EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Der Rat erkennt an, dass die Briten internationale Gespräche führen müssen, solange sie sich loyal zur EU verhalten.
Bis zum Austritt gehen die normalen EU-Geschäfte mit 28 Ländern unabhängig von den Austrittsverhandlungen weiter.
Prozedur der Verhandlungen unter Artikel 50
Der Europäische Rat billigt die Vereinbarungen der Erklärung der 27 Staats- und Regierungschefs vom 15. Dezember 2016.
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