Uli Hoeness hat sein verstecktes Millionen-Konto auf einer Schweizer Bank den deutschen Steuerbehörden bereits im Januar gemeldet. Normalerweise befreit eine solche Selbstanzeige vor Strafe – gilt dies auch für den Präsidenten des FC Bayern München?
Selbstanzeige muss «vollständig und richtig» sein
Rechtsanwalt Daniel Holenstein bringt Licht ins Dunkel. Der Steuerexperte arbeitet für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Zürich, welche Deutsche bei der Selbstanzeige unterstützt.
«Eine Selbstanzeige hat nur dann strafbefreiende Wirkung, wenn sie vollständig und richtig ist», sagt Holenstein im Interview mit der «Tagesschau». Vollständig heisse, dass Selbstanzeiger alle unversteuerten Einkünfte erklären müssen, die sie in der Vergangenheit nicht versteuert hätten.
Dabei müssten die Betroffenen alle ihre Einkünfte «nacherklären». Das betreffe, nicht nur diejenigen Gelder, welche auf Schweizer Banken deponiert seien, sondern auch unversteuerte Vermögen im Ausland. «Eine Teil-Selbstanzeige ist ungültig», so Holenstein.
Zeit für Selbstanzeige läuft ab
Möglich sei eine Selbstanzeige aber nur so lange bis die Tat entdeckt wird. Danach sei eine Anzeige nicht mehr möglich, sagt der Steueranwalt weiter. Es sei umstritten, ob eine solche Anzeige auch noch nach dem Auftauchen einer Steuer-CD möglich sei.
Unklar ist auch, wie viel Geld Uli Hoeness bei der Schweizer Bank versteckt hat. Während die «Süddeutsche Zeitung» von 10 Millionen Euro ausgeht, sprechen andere wie die «Münchener Abendzeitung» von bis zu 500 Millionen – einer halben Milliarde Euro.
Normalerweise hätte die Öffentlichkeit nichts von Hoeness' Selbstanzeige erfahren. Denn üblicherweise wird eine solche Steuerangelegenheit geräuschlos zwischen dem Steuersünder und dem Finanzamt ausgeräumt. Doch beim 61jährigen wurde offenbar eine Hausdurchsuchung an seinem Anwesen am Tegernsee südlich von München durchgeführt.
Rechtsexperte Holenstein sagt dazu: «Sollte bei Uli Hoeness nach seiner angeblichen Selbstanzeige eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben, deute dies darauf hin, dass bei Hoeness’ Selbstanzeige etwas schief lief. Entweder war die Selbstanzeige unvollständig oder die Tat war vorher bereits entdeckt.»