In Italien berät ein Senatsausschuss über die politische Zukunft von Silvio Berlusconi. Es geht darum, ob der Milliardär seinen Senatssitz behalten darf oder nicht. Dabei stützt sich das Gremium auf ein 2012 verabschiedetes Gesetz.
Demzufolge dürfen Personen, die zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt werden, sechs Jahre lang keine öffentlichen Ämter bekleiden. Berlusconis Anwälte halten dagegen, dass dieses Gesetz nicht rückwirkend auf ihn angewandt werden könne.
Für die Regierung von Enrico Letta ist das ein wichtiger Entscheid. Sollte der ehemalige Regierungschef aus dem Senat ausgeschlossen werden, würden seine Anhänger aus der Regierungskoalition austreten. In dem Fall wäre die Regierung in Rom nicht mehr handlungsfähig.
Mehrheit für Ausschluss
Es gebe Anzeichen, dass der Ausschuss Berlusconi tatsächlich ausschliesst, sagt SRF-Mitarbeiter Rolf Pellegrini. «Die Mehrheit ist auf der Linie, Berlusconi müsse seinen Senatssitz verlieren. So sehe es das neue Gesetz vor.» Die Vertreter von Lettas links-demokratischer Partei stünden stramm hinter dieser Auffassung.
Die Anhänger Berlusconis vertreten eine andere Position: Sein Vergehen habe vor Inkraftsetzung des Gesetzes, das politische Ämter für eine gewisse Zeit verbietet, stattgefunden. Das sei gegen die Verfassung. «Diejenigen, die Berlusconi in die politische Wüste schicken wollen, sagen jedoch, entscheidend sei der Zeitpunkt der Verurteilung», erklärt Pellegrini. Und diese sei erst vor ein paar Wochen erfolgt.
Höchste Instanz angerufen
Berlusconi selbst wehrt sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen den Amtsentzug. Denn der Verlust des Senatssitzes wäre wahrscheinlich gleichzeitig das Ende der politischen Laufbahn des 76-Jährigen.
«Mit dem Strassburger Gerichtshof zieht Berlusconi die letzte Karte», sagt Pellegrini, «mit der Hoffnung, dass diese Karte stechen könnte». Denn der Ausgang einer allfälligen gerichtlichen Prüfung seines Falles sei völlig ungewiss. Die internationalen Richter könnten genauso gespalten sein wie ihre Kollegen in Italien.
Das oberste Strafgericht Italiens hatte Ende August die Verurteilung Berlusconis zu vier Jahren Haft wegen Steuerbetrugs bestätigt. Der zweite Teil der Strafe – fünf Jahre ohne öffentliche Ämter – wird von einem anderen Gericht nochmals überprüft.