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Ein Acker, gesehen durch Gitterstäbe, im Hintergrund eine Baumzeile.
Legende: Der Zugang zu Land ist das entscheidende Kriterium dafür, ob Menschen genügend zu essen haben. Reuters

International Biotreibstoff statt Brot in Entwicklungsländern

Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht. Doch dieses Recht ist in Gefahr, vor allem in Entwicklungsländern. Immer öfter kaufen ausländische Investoren dort riesige Ländereien – und nehmen damit vielen Menschen die Ernährungsgrundlage.

39 Millionen Hektar, rund zehn Mal die Fläche der Schweiz: So viel Land haben sich internationale Investoren rund um den Globus für Grossprojekte gesichert. Sie haben Verschiedenes damit vor: Sie pflanzen Nahrungsmittel an, treiben Biotreibstoff-Projekte voran oder generieren Gewinne durch reine Bodenspekulation.

Damit diese grossen Landdeals auch der lokalen Bevölkerung zugutekommen, hat die internationale Gemeinschaft im vergangenen Oktober ein Dokument verabschiedet. Manuel Sager, Chef der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), ist zufrieden: «Das Wichtigste an diesem Dokument ist, dass nicht nur die betroffene Landbevölkerung und die Regierungen in diesen Dialog integriert werden, sondern auch die Privatwirtschaft.»

Dokument für Adressaten nicht bindend

Die sogenannten «Grundsätze für verantwortungsvolle Investitionen in die Land- und Ernährungssicherheit» sind also auch an die Privatwirtschaft adressiert. Das ist ein Fortschritt. Aber Zähne bekommen hat das Dokument nicht: Die darin aufgeführten Grundsätze sind nicht bindend.

Stopp der Verschwendung

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20'332 Menschen haben eine Petition der Umweltorganisation WWF Schweiz gegen die Lebensmittel-Verschwendung unterzeichnet. Bis 2025 sollen die Lebensmittelverluste um 50 Prozent reduziert werden, verlangt die in Bern eingereichte Bittschrift.

Für den Deza-Chef ist das nicht so schlimm, denn: «Gerade grössere, international tätige Unternehmen können es sich heute ganz einfach kaum mehr leisten, hier gegen Grundsätze, die allgemein international akzeptiert sind, zu verstossen.» Dennoch können die internationalen Investoren nicht in die Pflicht genommen werden.

Auch das Schweizer Recht bietet dafür keine Handhabe. Wenn eine Schweizer Firma beispielsweise in einem afrikanischen Land der lokalen Bevölkerung im Gegenzug für das viele Land Arbeitsplätze oder eine Schule verspricht, und dieses Versprechen nicht hält, kann die Landbevölkerung ihr Recht kaum einklagen, sagt die Völkerrechtlerin Elisabeth Bürgi: «Dass dann die Bauern dieses Unternehmen in der Schweiz einklagen, ist sehr schwierig. Hier gibt es viele Hindernisse.»

Auch Schweizer Firmen unter Investoren

Es gebe zwar Ansätze im Straf- und Haftpflichtrecht. «Aber das ist sehr schwierig umzusetzen», meint Bürgi. Politische Diskussionen darüber sind nun im Gange. Solange diese aber keine Früchte tragen, sind alle Schweizer Firmen frei zu entscheiden, ob sie bei ihren Geschäften im Ausland dafür sorgen wollen, dass auch die lokale Bevölkerung davon profitiert. Derzeit sind 18 Fälle von grossen Landverträgen mit Schweizer Firmen bekannt.

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