Nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei hat Präsident Recep Tayyip Erdogan einen dreimonatigen Ausnahmezustand verhängt.
Erdogan verkündete seine Entscheidung am Mittwochabend nach einer mehrstündigen Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates. Der Ausnahmezustand sei notwendig, um rasch «alle Elemente entfernen zu können», die in den Putschversuch verstrickt seien, erklärte er.
Der Ausnahmezustand trat in den frühen Morgenstunden des Donnerstags mit der Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft. Der Beschluss soll heute noch dem Parlament vorgelegt werden, das die Dauer des Ausnahmezustands verändern oder ihn aufheben kann. Damit wird aber nicht gerechnet. Erdogans AKP verfügt über eine stabile Mehrheit in der Nationalversammlung in Ankara.
Regieren per Dekret
Unter dem Ausnahmezustand kann Erdogan weitgehend per Dekret regieren. Grundrechte wie die Versammlungs- und die Pressefreiheit können nach dem Gesetz zum Ausnahmezustand ausgesetzt oder eingeschränkt werden.
Vizeministerpräsident Mehmet Simsek versicherte jedoch im Kurznachrichtendienst Twitter, der Ausnahmezustand werde weder die Pressefreiheit noch die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einschränken. Das Leben gewöhnlicher Menschen werde nicht beeinträchtigt.
«Staatsstreich vielleicht noch nicht vorbei»
Erdogan betonte, der versuchte Staatsstreich sei «vielleicht noch nicht vorbei», es könne «weitere Pläne geben». Einzelheiten nannte der Präsident nicht.
Nach dem gescheiterten Militärputsch in der Nacht zum Samstag wurden in der Türkei bereits tausende Menschen festgenommen, denen eine Nähe zu den Putschisten nachgesagt wird.
Zudem wurden rund 50'000 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes entlassen oder suspendiert, darunter tausende Richter und Staatsanwälte und mehr als 15'000 Bedienstete des Bildungssektors. Erdogan stiess auch eine Debatte über die Wiedereinführung der Todesstrafe an.
Massnahmen, die das Kabinett Erdogans im Rahmen des Ausnahmezustandes ergreifen kann:
- Ausgangssperren können verhängt werden.
- Der Fahrzeugverkehr kann zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Gegenden verboten werden.
- Versammlungen und Demonstrationen können verboten werden – sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.
- Sicherheitskräfte dürfen Personen, Fahrzeuge oder Anwesen durchsuchen und mögliche Beweismittel beschlagnahmen.
- Bestimmte Gegenden können abgeriegelt oder evakuiert werden.
- Der Verkehr zu Land, See und Luft kann kontrolliert werden.
- Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Magazine oder Bücher können verboten oder mit der Auflage versehen werden, dass sie nur mit Genehmigung erscheinen dürfen.
- Alle Arten von Rundfunkausstrahlung und die Verbreitung von Texten, Bildern, Filmen oder Tönen können kontrolliert und nötigenfalls eingeschränkt oder ganz verboten werden.