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International EU verbietet Tierversuche im Namen der Schönheit

An Tieren getestete Kosmetika sind ab sofort in der EU verboten. Der Bann betrifft nicht nur den Export, sondern auch den Import aus Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz. Hier werden Tierversuche nur sehr selten erlaubt. Gegen die Übernahme der EU-Richtlinine spricht deshalb wenig.

Versuche nicht ganz verboten

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Trotz des Verbots werden Kosmetika in der EU weiterhin in Teilen auf Tierversuchen beruhen. Das Verbot gilt nur für Inhaltsstoffe, die ausschliesslich in Schönheits- und Pflegemitteln enthalten sind. Tests für alle anderen Stoffe fallen unter das Chemikalienrecht, das Tierversuche zulässt.

Die EU-Kommission hat ein unmissverständliches Verbot ausgesprochen. Ab sofort dürfen weder an Tieren getestete Kosmetika exportiert, noch imporiert werden. 

Bisher gab es Ausnahmen für solche Mittel, die auf besonders komplizierte Nebenwirkungen hin erprobt wurden. Tierversuche mit fertigen Schönheits- und Pflegemitteln sind in der EU schon seit 2004 verboten. Seit 2009 dürfen auch einzelne Inhaltsstoffe nicht mehr an Tieren getestet werden.

Schweiz wird nachziehen

In der Schweiz sind Tierversuche für Kosmetika zwar erlaubt, werden in der Praxis aber kaum noch zugelassen. Die Hürden sind hoch: Die kantonale Tierschutzkommission muss jeden Versuch bewilligen. Entschieden wird, ob ein Tierversuch überhaupt zweckmässig ist. «In den letzten 13 Jahren wurde nur ein Versuch zugelassen», erklärt Regula Kennel vom Bundesamt für Veterinärwesen. 2011 sei im Kanton Basel-Land ein UV-Filter einer Sonnencreme an Ratten getestet worden.

Für Kennel steht fest, dass die Schweiz die EU-Richtlinie erfüllen wird. «In der Praxis ändert sich nicht sehr viel, das Verbot gilt heute faktisch auf freiwilliger Basis.»

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