Die französische Regierung hat eine Reform auf den Weg gebracht, um den Ausnahmezustand in der Verfassung zu verankern. Das Vorhaben sei im Kabinett beschlossen worden, sagte Premierminister Manuel Valls in Paris.
Parlament berät sich anfangs Februar
Der Reformtext sieht weiter auch die Möglichkeit vor, Franzosen, die wegen Terrors verurteilt worden sind, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Voraussetzung: Die Person muss über eine doppelte Staatszugehörigkeit verfügen. Dieses Vorhaben war umstritten.
Damit die Verfassungsänderung in Kraft tritt, muss sie nun noch von der Nationalversammlung und dem Senat mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit verabschiedet werden. Die Beratungen im Parlament beginnen laut Valls am 3. Februar.
Ausnahmezustand bisher nur auf gesetzlicher Grundlage
Für den in der Verfassung festgeschriebenen Ausnahmezustand verspricht sich die französische Regierung eine bessere Grundlage für rasche Entscheidungen. Seit den Pariser Terroranschlägen vom 13. November mit 130 Toten herrscht ein Ausnahmezustand auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage.
Auch die mit einem Ausnahmezustand verbundenen Massnahmen wie Ausgangssperren, nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und Hausarrest für mutmassliche Gefährder hatten bisher nur den Status eines Gesetzes und nicht eines Verfassungsrechts inne.