Die EU-Kommission hat eine Kennzeichnung von Produkten aus jüdischen Siedlungen in besetzten Gebieten beschlossen. Damit soll in allen 28 Mitgliedstaaten die Herkunftsbezeichnung für Produkte aus dem Westjordanland, Ost-Jerusalem oder den Golanhöhen Pflicht sein.
Dies geht aus einer Erklärung der EU-Exekutive in Brüssel hervor. Darin heisst es, dass «die Auslegungsvorschrift für die Herkunftsangabe von Gütern aus den durch Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten verabschiedet worden» sei. Israels Siedlungen in den besetzten Gebieten gelten als völkerrechtswidrig.
Heftige Reaktionen auf Entschluss
Schon am Dienstag drohte der israelische Botschafter bei der EU, die Entscheidung werde grundsätzliche Auswirkungen auf die künftigen Beziehungen Israels zur EU haben. Das israelische Aussenministerium bestellte am Mittwoch den EU-Botschafter in Israel sofort nach dem Beschluss ins Ministerium ein.
Der Präsident der israelisch-palästinensischen Handelskammer – eine seit 2008 bestehende NGO – kritisierte die neuen EU-Richtlinien als kontraproduktiv. «Ich glaube nicht, dass es grössere Auswirkungen auf die israelische Wirtschaft haben wird», sagte David Simcha. Der Export aus den Siedlungen stelle nur einen winzigen Bruchteil des israelischen Exportvolumens dar.
Holocaust-Vergleiche
Ferner sagte er, dass sich der Entscheid eher negativ auf die palästinensische Wirtschaft auswirke.
Tausende von Palästinensern arbeiten in den Unternehmen der israelischen Siedlungen, und wenn es keine Aufträge mehr gibt, dann werden sie gefeuert.
Den schärfsten Vergleich zog, bereits im Rahmen der Vorbereitungen des Beschlusses, der frühere israelische Aussenminister Avigdor Liebermann. Die geplante Vorschrift erinnere ihn an den gelben Stern, den Juden im Zweiten Weltkrieg haben tragen müssen.
Schweiz will genaue Kennzeichnung
Die Schweiz erachtet den Hinweis auf Israel als Produktionsland für Waren aus den besetzten palästinensischen Gebieten als nicht zulässig, wie der Bundesrat bereits im Mai 2013 in seiner Antwort auf eine Interpellation festhielt. In solchen Fällen sei eine andere Herkunftsbezeichnung anzubringen, etwa «Westjordanland», «Gazastreifen» oder «Ostjerusalem».
Eine Deklarationspflicht zur Herkunft von Waren besteht in der Schweiz allgemein jedoch nur für einige Produkte wie vorverpackte Lebensmittel, Fleisch und Fleischprodukte oder auch Pelze.
Die Friedensverhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern liegen seit April vergangenen Jahres auf Eis. Selbst die US-Regierung – der wichtigste Vermittler – scheint die Hoffnung auf Friedensgespräche vor Ende von Obamas Amtszeit im Januar 2017 aufgegeben zu haben.