In der Reaktion auf eines der Urteile gestand Moskau erstmals ein, bei einem Militäreinsatz in Tschetschenien Grundrechte verletzt zu haben. Der Gerichtshof in Strassburg verurteilte Moskau zur Zahlung von insgesamt 1,16 Millionen Euro Schmerzensgeld an 13 Beschwerdeführer, die bei einem russischen Angriff auf ein Dorf in Tschetschenien 18 Angehörige verloren hatten.
Streitpunkt Uniform
Die Tschetschenen klagten, das Recht auf Leben ihrer Angehörigen sei bei dem Überraschungsangriff im Jahr 2000 verletzt worden. Ausserdem hätten die Behörden die Umstände des tödlichen Angriffs nicht untersucht.
Russland wird in Strassburg immer wieder wegen brutaler Übergriffe von Soldaten auf Zivilisten im zweiten Tschetschenienkrieg (1999-2009) verurteilt. Die russische Regierung weist in Stellungnahmen oft die Behauptungen der Kläger zurück, dass die Angreifer russische Militärs gewesen seien.
Putin zwingt Opposition ins Exil
In einem zweiten Urteil bekam der russische Ex-Schachweltmeister Garri Kasparow vom Strassburger Gerichtshof recht. Russland muss dem 50-jährigen Oppositionsführer sowie zwei Mitstreitern jeweils 10'000 Euro Schadensersatz für die Festnahme bei einer Anti-Kreml-Kundgebung 2007 zahlen. Sechs weiteren Beschwerdeführern sprach der Gerichtshof ein Schmerzensgeld von jeweils 4000 Euro zu.
Kasparow lebt heute im Exil. Er befürchtet, wie andere Gegner von Präsident Wladimir Putin wegen seiner Teilnahme an Protesten eingesperrt zu werden.