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International Neue Runde im Asbest-Prozess gegen Schmidheiny

2013 ist der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny in Italien in zweiter Instanz zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der frühere Eternit-Miteigentümer zog das Urteil weiter: Am Mittwoch befindet nun das höchste italienische Gericht über den Fall.

Morgen beginnt vor dem Kassationshof in Rom der Berufungsprozess gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny. Der frühere Eternit-Miteigentümer war 2013 zu 18 Jahren Haft und Entschädigungszahlungen in der Höhe von 90 Millionen verurteilt worden.

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Laut Gericht hatten Schmidheiny und der frühere belgische Eternit-Manager Louis de Cartier de Marchienne (inzwischen verstorben) mit der Herstellung von Asbest-Produkten eine Umweltkatastrophe verursacht. Das Gericht befand die beiden für den Tod von fast 2000 Asbest-Opfern schuldig. Zudem sollen sie Sicherheitsregeln in den Fabriken missachtet haben.

«Verfahrensfehler begangen»

Schmidheiny zog das Urteil weiter. Nun befasst sich der Oberste Gerichtshof in Italien mit dem Fall. Gegenüber «10vor10» zeigte sich Schmidheinys Verteidiger, Astolfo Di Amato, optimistisch und hofft auf einen Freispruch.

Die Richter seien nicht nur parteiisch gewesen sondern hätten auch schwere Verfahrensfehler begangen. «Wir haben immer die Beweise geliefert, dass Stephan Schmidheiny grosse Investitionen unternommen hatte, um die Asbestbelastung zu senken. Dies fiel bei der Beurteilung nie ins Gewicht – eben weil mein Mandant verurteilt werden musste», so Di Amato.

Anders sieht es der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello. Seiner Meinung nach steht der Prozess gegen Schmidheiny nicht nur für Recht und Gerechtigkeit, sondern auch für Sicherheit am Arbeitsplatz.

Das Urteil wird für nächste Woche erwartet. Sollte Schmidheiny auch in letzter Instanz verurteilt werden, will die Verteidigung den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.

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